Mit dem Inkrafttreten des EU AI Act am 1. August 2024 stehen die Weichen für die Regulierung von künstlicher Intelligenz in Europa endgültig fest. Diese neue Verordnung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass KI-Systeme verantwortungsvoll entwickelt und eingesetzt werden. Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) spielt hierbei eine entscheidende Rolle, indem sie über ihre Fachgruppen fundierte Stellungnahmen veröffentlicht, um den Diskussionen um die Regelung eine klare Richtung zu geben.
Regulierungsbedarf im Bereich Künstliche Intelligenz
Der AI Act ist nicht nur eine rechtliche Neuerung, sondern spiegelt auch den gesellschaftlichen Bedarf wider, vertrauenswürdige und transparente KI zu etablieren. Christine Regitz, Präsidentin der GI, betont die Verantwortung der Informatik in diesem Kontext: „Die Informatik trägt gesellschaftliche Verantwortung. Gerade bei datenverarbeitenden Systems ist es essenziell, dass betroffene Nutzer Unterstützung erhalten und klare Regeln für den Einsatz von KI bestehen.“ Diese Aussagen zeigen, dass die Erwartungen an die Informatik-Community hoch sind, insbesondere wenn es darum geht, die sichere und ethische Implementierung von KI-Technologien zu gewährleisten.
Ethische Überlegungen und gesellschaftliche Verantwortung
Die Fachgruppe Informatik und Ethik der GI hat sich intensiv mit den moralischen Dimensionen des AI Act auseinandergesetzt. Der Regelungsrahmen orientiert sich an den Werten der EU und strebt an, diese auch in KI-Systemen zu verankern. Es wird diskutiert, dass KI-Systeme qualitativ neue Herausforderungen für die Gesellschaft mit sich bringen, die über technische Aspekte hinausgehen. Christine Hennig, Sprecherin des Fachbereichs Informatik und Gesellschaft, verdeutlicht: „Wir müssen uns fragen: In welcher digital transformierten Welt wollen wir leben?“ Diese Frage stellt die ethische Dimension in den Mittelpunkt der Diskussion und fordert zur aktiven Teilnahme am Diskurs auf.
Die Wechselwirkung zwischen Mensch und KI
Ein zentrales Anliegen der KI-Forschung ist das Verständnis der Interaktionen zwischen Menschen und KI-Agenten. Das Positionspapier des Fachbereichs Künstliche Intelligenz untersucht, wie diese Wechselwirkungen gestaltet werden sollten, um Risiken zu minimieren. Prof. Dr. Ralf Möller hebt hervor, dass die soziale Dimension der Nutzung von KI-Systemen eine sorgfältige Analyse benötigt: „Die Technik zu beschränken, ist nicht zielführend. Wir müssen den sozialen Kontext evaluieren, in dem diese Systeme verwendet werden.“ Diese Perspektive zeigt, dass die technologischen Entwicklungen nicht isoliert betrachtet werden sollten.
Ausblick auf die nächsten Schritte
In den kommenden Wochen werden weitere Fachgruppen der GI, darunter auch die Fachgruppe Frauen und Informatik, ihre Positionen zu spezifischen Aspekten des AI Acts veröffentlichen. Diese Papiere werden zur umfassenden Diskussion darüber beitragen, wie geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie KI gestaltet werden kann. Katharina Best weist auf die Gefahren hin, die durch die Verwendung von historischen Daten in KI-Modellen entstehen können: „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht die Rollenbilder der Vergangenheit auf die Gegenwart projizieren.“
Die GI hat angekündigt, dass sie Unterstützungen in Form von Leitlinien und Berichten für die Praxis bieten möchte. Der Fachbereich Informatik in Recht und Verwaltung beispielsweise wird die Fragen rund um den rechtssicheren Einsatz von Algorithmen in der öffentlichen Verwaltung beleuchten. Tanja Krins dazu: „Es müssen klare Strukturen geschaffen werden, um die Nutzung von KI in der Verwaltung sicher zu gestalten.“
Schlussfolgerung
Die Einführung des AI Acts ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen und ethischen Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Gesellschaft. Die Gesellschaft für Informatik e.V. positioniert sich dabei klar und lädt alle Beteiligten ein, sich aktiv in die anstehenden Diskussionen einzubringen. Die umfassenden Stellungnahmen und die Auseinandersetzung mit aktuellen Herausforderungen sind entscheidend, um KI als Werkzeug zur Unterstützung der Gesellschaft effektiv und nachhaltig zu nutzen.
– NAG