Die DGG Deutsche Grabstätten und Grabmal Gesellschaft mbH (DGG) steht im Mittelpunkt eines dringenden Insolvenzverfahrens, das zahlreiche Verbraucher betrifft. Viele Kunden haben für individuell angefertigte Grabsteine Vorkasse geleistet, jedoch bisher keine Lieferung erhalten. Die Fälle häufen sich, und die Betroffenen fragen sich, wie sie nun vorgehen können.
Aktuelle Situation und Verbraucherreaktionen
Immer mehr Verbraucher berichten über Zahlungsausfälle und unerfüllte Verträge mit der DGG. Pressemeldungen deuten darauf hin, dass die bestehende Problematik des Unternehmens tiefere Ursachen hat, als nur kurzfristige Lieferverzögerungen. Die DGG erkannte bereits im April 2024 auf ihrer Website, dass interne Umstrukturierungen und ein Geschäftsführerwechsel zu Schwierigkeiten bei der Auftragsabwicklung führten. Seitdem haben Betroffene Schwierigkeiten, den Anbieter zu erreichen; die Unternehmenswebseite ist nicht mehr zugänglich.
Rechtliche Schritte für Betroffene
In der aktuellen Situation befinden sich die betroffenen Verbraucher in einer rechtlich ungewissen Lage. Sollten betroffene Kunden einen festen Leistungstermin mit der DGG vereinbart haben, ist das Unternehmen verpflichtet, diesen einzuhalten. Wenn keine festen Termine definiert wurden, können die Verbraucher die Einhaltung der Leistung gemäß ihren Erwartungen stets verlangen. Anwälte empfehlen, rechtlichen Rat einzuholen, um die individuellen Optionen und Ansprüche abzuklären.
Eingehende Probleme bei DGG
Laut Berichten der DGG gab es internal eine Umstrukturierung, die möglicherweise zu den vermehrten Beschwerden geführt hat. Das Unternehmen hat seine Betriebsstätte von Hannover nach Dinklage verlagert, was zusätzliche Schwierigkeiten in der Kommunikation und Auftragsabwicklung verursachte. Zudem erhielten einige Verbraucher unerwartete Rechnungen über 160 Euro für eine sogenannte Prüfbescheinigung im Zusammenhang mit Standsicherheitsprüfungen. Solche Kosten sollten nur bei vorheriger vertraglicher Vereinbarung in Rechnung gestellt werden, andernfalls sollten betroffene Personen Widerspruch einlegen.
Was tun im Fall einer Insolvenz?
Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde eingeläutet und bedeutet, dass Gläubiger ihre Ansprüche bis zu einem bestimmten Termin beim Insolvenzgericht anmelden müssen. Informationen hierzu finden Sie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Sollte das Verfahren endgültig eröffnet werden, wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Abwicklung übernimmt. Es ist jedoch unklar, ob es tatsächlich zu einem endgültigen Verfahren kommen wird. Für deren Anerkennung müssen die Gläubiger entsprechend aktiv werden.
Prävention und weitere Schritte
- Verbraucher sollten das Impressum der DGG und andere Kontaktinformationen regelmäßig überprüfen. Falls die Website nicht erreichbar ist, können Informationen über den Unternehmenssitz im Handelsregister nachgeschlagen werden.
- Es empfiehlt sich, die Insolvenzbekanntmachungen zu beobachten und bei Verdacht auf Betrug eine Strafanzeige zu stellen.
In Anbetracht der aktuellen Situation ist es wichtig, dass Verbraucher wachsam bleiben und ihre Ansprüche klar formulieren. Der Vertrieb von Produkten, insbesondere im sensiblen Bereich von Bestattungen und Grabmalen, erfordert vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen und Transparenz. Das Schicksal der DGG könnte nicht nur die betroffenen Kunden, sondern auch das Vertrauen in die gesamte Branche beeinflussen.
– NAG