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Stadtrat Neuötting: Bürgerbegehren gegen Windräder abgelehnt

Der Stadtrat von Neuötting hat am 1. August 2024 das Bürgerbegehren gegen den Bau von Windrädern im Staatsforst als unzulässig abgelehnt, obwohl die erforderliche Anzahl an Unterschriften erreicht wurde, was die Bürger und politische Vertreter verärgert, da der Bau trotz Sicherheitsbedenken und Bedenken der Bevölkerung fortgesetzt werden könnte.

Die aktuelle Entwicklung rund um das Bürgerbegehren gegen den Bau von Windrädern in Neuötting wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen der Bürgerbeteiligung in kommunalen Entscheidungsprozessen. Trotz intensiver Debatten und einer hohen Bürgerbeteiligung stimmte der Stadtrat gegen das Anliegen, was Fragen zu Transparenz und Mitbestimmung aufwirft.

Hintergrund der Kontroverse

Am 1. August 2024 fand im Stadtsaal von Neuötting eine Sondersitzung statt, bei der der Stadtrat das Bürgerbegehren „Keine Windräder im Neuöttinger Forst“ als unzulässig ablehnte. Dies geschah in einem emotionalen Umfeld, in dem die Bürger deutlich ihre Bedenken gegenüber den geplanten Windrädern äußerten. Bürgermeister Peter Haugeneder (SPD) musste jedoch mitteilen, dass das Begehren aufgrund der Aufhebung der Kommunalklausel keine rechtlichen Auswirkungen auf die Verträge zwischen den Bayerischen Staatsforsten und dem Windparkbetreiber Qair hätte.

Die Bedeutung der Bürgerbeteiligung

Die Relevanz dieser Entscheidung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Bürgerbegehren sind ein grundlegendes Element der Demokratie, da sie den Menschen ermöglichen, sich aktiv in den politischen Prozess einzubringen. Klaus Angermeier, Fraktionssprecher der CSU, äußerte Bedenken über die Dynamiken in diesem Prozess und stellte fest, dass die Bürger das Gefühl haben, „an der Nase herumgeführt“ zu werden. Diese Frustration könnte weitreichende Folgen für die zukünftige politische Beteiligung in der Region haben.

Der Stand der Unterschriften

Die Bürger hatten sich mobilisiert und gesammelt: Von 1.672 eingereichten Unterschriften wurden 1.448 als gültig anerkannt, was das erforderliche Quorum von 10 Prozent für die Gemeinde deutlich überstieg. Dennoch reichte dies nicht aus, um die Vorschriften über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu überschreiten. Die Entscheidung, trotz einer offiziellen Anerkennung der Unterschriften nicht weiterzuverfolgen, zeigt, wie komplex kommunale Entscheidungsprozesse sein können.

Bedenken zu den Windrädern

Die Pläne zur Errichtung von drei Windrädern bei Burgkirchen wurden vor allem aufgrund von Sicherheitsbedenken hinsichtlich eines Ballon-Startplatzes in der Umgebung kritisch betrachtet. Diese sicherheitstechnischen Aspekte sind entscheidend, insbesondere in einer Zeit, in der die erneuerbaren Energien verstärkt in den Fokus rücken.

Die Stimmen der politischen Akteure

Die Entscheidung des Stadtrats stieß auf gemischte Reaktionen. Jürgen Gastel von der SPD sah das Begehren als „ins Leere laufend“ und sprach sich gegen die Zulassung aus, um zu verhindern, dass Gräben zwischen beteiligten Gruppierungen noch tiefer werden. Felix Ober von den Grünen und Oskar Hofstetter von den Freien Wählern unterstützten ebenfalls die Ablehnung und bedauerten den Verlust an Handlungsspielraum. In scharfem Gegensatz dazu kritisierte MdB Stephan Mayer (CSU) die Entscheidung und die Art und Weise der Kommunikation im Konsens, was seiner Meinung nach „keine seriöse Politik“ darstelle.

Fazit: Die Herausforderungen der Demokratie

Die Sondersitzung hat einmal mehr verdeutlicht, wie herausfordernd die Implementierung von Bürgerbeteiligung in praktischen politischen Entscheidungsprozessen sein kann. Auch wenn formal alle Vorschriften eingehalten wurden, bleibt der Eindruck, dass die Stimmen des Volkes nicht gehört wurden. Die Situation erfordert eine kritische Auseinandersetzung mit dem Aufbau von Dialogstrukturen und der ernsthaften Berücksichtigung der Anliegen der Bürger. Nur so können zukünftig ähnliche Konflikte vermieden und das Vertrauen in demokratische Prozesse gestärkt werden.

NAG

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