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Violenzfall in der Cher-Region: Gericht spricht Urteil gegen Ex-Partner

Ein 40-jähriger Mann aus einer Gemeinde im Cher-Tal wurde am 26. August 2023 wegen psychischer und physischer Gewalt gegen seine ehemalige Partnerin, in Anwesenheit ihres einjährigen Kindes, vor dem Strafgericht in Blois angeklagt, nachdem seine Alkoholabhängigkeit und sein zunehmend aggressives Verhalten zur Trennung und einer Anzeige führten, was die Dringlichkeit der Behandlung seiner Probleme und die Notwendigkeit des Schutzes der Opfer unterstreicht.

In einem aufsehenerregenden Fall von häuslicher Gewalt ist ein Mann aus einer Gemeinde im Cher-Tal am Montag, den 26. August, vor dem Strafgericht in Blois erschienen. Der etwa 40-Jährige wurde beschuldigt, psychische und körperliche Gewalt gegen seine Ex-Partnerin ausgeübt zu haben, in Anwesenheit ihres gemeinsamen einjährigen Kindes. Dieser Fall wirft ein grelles Licht auf die schädlichen Auswirkungen von Alkoholmissbrauch und die Gewalterfahrungen von Frauen in der Gesellschaft.

Die Beziehung zwischen dem Paar begann im Jahr 2017, doch im April dieses Jahres entschied sich die Frau zur Trennung, nachdem sie das übermäßige Trinken und das zunehmend unberechenbare Verhalten ihres Partners nicht mehr ertragen konnte. Am 15. Juli erstattete sie Anzeige, nachdem er am Vortag wütend geworden war, weil sie mit dem Kind zu spät nach Hause kam. Der Vorwurf: Beleidigungen und Gewalttaten, unter anderem Drohungen wie „Ich werde dich umbringen, wenn du die Gendarmerie rufst“. Als die Polizei eintraf, war der Mann stark alkoholisiert.

Die wiederholten Gewaltausbrüche

Laut der Aussage seiner Ex-Partnerin zeigte der Mann bereits seit 2022 wiederholt gewalttätige Verhaltensweisen. Ein Vorfall im Mai, bei dem er ihre Auto mit beleidigenden Schmierereien verunstaltete, und eine andere Situation, in der er ihr während eines Bades drohte, waren eindeutige Warnzeichen. Sie hatte ihn damals ablenken können, indem sie auf die Gefahren für ihr Kind hinwies.

Als der Angeklagte von der Richterin Laura Heurtebise befragt wurde, äußerte er reuevoll: „Ich war besorgt, weil sie mit unserem Kind weg war; als sie zurückkam, habe ich sie geschlagen. Ich erinnere mich nicht, dass ich sie bedroht habe.“ Er betonte, dass die Gewaltsituation während des Vorfalls stattfand, als der Säugling in seinem Zimmer war. Der Angeklagte bestritt auch, die drohende Geste im Zusammenhang mit dem gefürchteten Fall Dupont de Ligonnès gemacht zu haben. „Falls ich das gesagt habe, war es ein geschmackloser Scherz, ich war wahrscheinlich betrunken“, sagte er.

Die Ex-Partnerin, die medizinisch auf Schlafstörungen hin untersucht wurde, berichtete von der Wandlung des Mannes: „Er ist adorabel, wenn er nicht trinkt. Die Situation hat sich verschlechtert, seit er arbeitslos ist. Ich dachte, die Trennung würde ihm helfen, aber stattdessen ist er noch weiter gesunken.“ Trotz der traumatischen Ereignisse äußert sie, dass sie keinen Wunsch hat, ihn ins Gefängnis zu schicken, sondern dass er sich in Therapie begibt.

Der Angeklagte war bereits in der Vergangenheit wegen beleidigender Nachrichten an eine vorherige Partnerin verurteilt worden und befindet sich unter Kontrolle der Justiz aufgrund eines strafrechtlichen Verfahrens, das im Juli 2023 wegen sexueller Delikte eingeleitet wurde. Nach seinem letzten Auftritt vor Gericht wurde er ins Krankenhaus eingeliefert, um mit dem Trinken aufzuhören. „Ich hätte eher die Augen öffnen sollen, ich habe alles wegen des Alkohols verloren“, gestand er.

Der Vize-Staatsanwalt Jean Demattéis wies darauf hin, dass der Angeklagte die Vorfälle nicht verharmlosen und die Verantwortung nicht auf den Alkohol schieben sollte, der in der Rechtsprechung als verschärfender Umstand gilt. Er forderte eine Strafe von 18 Monaten mit Bewährung und die Verpflichtung zu therapeutischen Maßnahmen verbunden mit einem Kontaktverbot.

Die Verteidigung, vertreten durch Me Samantha Moravy, betonte ebenfalls die Bedeutung einer fortlaufenden Therapie und die Erkenntnis, dass ihr Klient die meisten der ihm vorgeworfenen Handlungen anerkennt. Sie schilderte, dass der Angeklagte eineszeitens noch Hoffnung auf eine Versöhnung hatte, nun jedoch verstehen müsse, dass die Beziehung nicht mehr existiert.

Das Gericht verhängte schließlich eine Strafe von 12 Monaten Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Mann erhielt außerdem ein zweijähriges Kontaktverbot zu seiner ehemaligen Partnerin.

In kritischen Fällen können sich Betroffene unter den Notrufnummern 17 oder 112, für Frauen unter 39.19, für Kinder und Jugendliche unter 119 sowie unter 114 per SMS melden. Es gibt auch die Möglichkeit, sich diskret bei Apotheken zu melden oder Hilfe durch die Hotline „Ich höre auf, gewalttätig zu sein“ unter 08.019.019.11 zu suchen.

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