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Blauzungenkrankheit fordert Maßnahmen: Was Landwirte jetzt wissen müssen

Landwirte in Baden-Württemberg müssen aufgrund eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in Weissach im Tal und Aschaffenburg ab sofort strenge Vorschriften beachten, um ihre Wiederkäuer zu schützen und den Transport in BTV-freie Gebiete zu regulieren, während gleichzeitig nicht zugelassene Impfstoffe zur Verfügung stehen.

Einblick in die Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die vor allem Wiederkäuer wie Schafe, Rinder und Ziegen betrifft. Übertragung erfolgt durch Stechmücken, die das Blauzungenvirus (BTV) verbreiten. Ein markantes Merkmal dieser Krankheit ist die charakteristische Blauverfärbung der Zunge betroffener Tiere. Obwohl die Krankheit für Menschen ungefährlich ist, kann sie in der Tierhaltung erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, da sie die Gesundheit der Tiere gefährdet und im schlimmsten Fall zum Tod führen kann.

Aktuelle Entwicklungen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg hat sich die Situation dramatisch verschärft. Ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Weissach im Tal hat dazu geführt, dass das komplette Bundesland für mindestens zwei Jahre als Restriktionsgebiet gilt. Tiere aus diesem Gebiet dürfen nur unter bestimmten Auflagen transportiert werden. Dies betrifft vor allem die landwirtschaftlichen Betriebe, die sich auf die Zucht von Wiederkäuern spezialisiert haben.

Vorschriften für den Transport von Tieren

Ab sofort erfordert der Transport von Wiederkäuern aus Baden-Württemberg in andere, BTV-freie Gebiete innerhalb Deutschlands die Durchführung eines negativen PCR-Tests. Dabei müssen die Tiere mindestens 14 Tage vor dem Transport mit speziellen Repellentien behandelt werden. Zudem ist eine Tierhaltererklärung erforderlich, um die Hygiene- und Gesundheitsstandards zu gewährleisten.

Finanzielle Unterstützung für Landwirte

Um die Landwirte in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, hat das Land Baden-Württemberg einen Zuschuss für die Impfung gegen den Blauzungenkrankheit-Stereotyp 3 angekündigt. Der Zuschuss beträgt zwei Euro pro Rind, 1,90 Euro pro Schaf und 90 Cent pro Ziege. Diese finanzielle Entlastung hilft den Landwirten, die Kosten für die Impfung zu decken, während sie für Anreise und Personalkosten der Tierärzte selbst aufkommen müssen.

Die Bedeutung der Impfung

Es wird empfohlen, die Tiere impfen zu lassen, selbst wenn sie keine Symptome aufweisen. Im Juni 2024 erlaubte der Bund eine vorübergehende Nutzung von nicht zugelassenen Impfstoffen, die jedoch für einen wirksamen Schutz des Tierbestands sorgen können. Die Herausforderung bleibt, dass Unternehmen keine Handelsvorteile für bereits geimpfte Tiere erhalten, was die Unsicherheit für die Landwirte erhöht. Daher ist es wichtig, die Impfung in der Datenbank „HI-Tier“ einzutragen, um den Zuschuss zu erhalten.

Fazit

Die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit stellen die Landwirtschaft in Baden-Württemberg vor große Herausforderungen. Durch erhöhte Sicherheitsmaßnahmen, strenge Transportauflagen und finanzielle Unterstützung versucht die Regierung, den Landwirten in dieser kritischen Phase beizustehen. Die Zusammenarbeit zwischen Landwirten, Tierärzten und Behörden wird entscheidend sein, um den Gesundheitszustand der Herde zu verbessern und die wirtschaftlichen Folgen zu minimieren.

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