Die neue Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen ist auf der Zielgeraden! Bis Ende des Jahres erhalten alle Krankenhäuser ihre Feststellungsbescheide, die eine der größten Strukturreformen im Gesundheitswesen seit Jahrzehnten einläuten. Um die Qualität der Versorgung während dieser Umstellung zu sichern, sind Übergangsfristen vorgesehen. Die Feststellungsbescheide treten am Dienstag, den 1. April 2025, in Kraft. Für bestimmte Leistungsgruppen könnte eine zusätzliche Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 vorgeschlagen werden, was noch der Zustimmung des Landesausschusses bedarf.
„Wir müssen den Krankenhäusern ausreichend Zeit geben, um die nötigen Veränderungen umzusetzen“, betont Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales. „Es ist klar, dass dies nicht über Nacht geschehen kann. Unser Ziel ist es, die Umsetzung mit Blick auf die Versorgungsqualität und -sicherheit der Menschen zu gestalten.“ Bis Ende des Jahres sollen die Krankenhäuser genau wissen, welche Leistungen sie künftig anbieten können, um sich optimal vorzubereiten. Weitere Details zur Reform finden sich in einem Bericht auf www.land.nrw.