Gießen

Bundesgericht stellt klar: Gehwegparken muss im Landkreis Gießen geahndet werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27. Juli 2024 in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass Kommunen in Deutschland das Parken auf Gehwegen ahnden müssen, um die Sicherheit und Zugänglichkeit für Fußgänger, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zu gewährleisten, was der Verkehrsclub Deutschland (VCD) im Kreis Gießen ausdrücklich unterstützt.

In den letzten Jahren hat das Gehwegparken in vielen Städten Deutschlands zu massiven Engpässen für Fußgänger geführt. Vor allem in der Region Kreis Gießen wird die Problematik zunehmend sichtbar, wie die jüngsten Entwicklungen zeigen.

Rechtliche Klarheit durch das Bundesverwaltungsgericht

Ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hat kürzlich das Thema aufgeworfen und ein sechsjähriges Rechtsverfahren beendet. Das Gericht stellte klar, dass Kommunen verpflichtet sind, das Falschparken auf Gehwegen zu ahnden, wenn dadurch kaum Platz für Fußgänger bleibt. Dies erläutert die Bürgerinitiative, die gegen die Stadt Bremen klagte und damit einen wichtigen Präzedenzfall schuf.

Aufruf zur Umsetzung der Straßenverkehrsordnung

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) im Kreis Gießen hat das Urteil als überfällig begrüßt und fordert die Städte in der Region auf, die Straßenverkehrsordnung konsequent umzusetzen. „Das Gehwegparken ist keine Selbstverständlichkeit und bedeutet für viele Menschen, insbesondere für jene mit Mobilitätseinschränkungen, eine starke Einschränkung“, so Dietmar Jürgens vom VCD.

Die Auswirkungen auf die Gemeinschaft

Immer wieder berichten Anwohner aus verschiedenen Gemeinden – wie Allendorf, Biebertal und Wettenberg – von Situationen, in denen parkende Autos Fußgänger behindern. Dies besonders an Orten, die eigens barrierefrei ausgebaut wurden. Ein markantes Beispiel ist die Kreuzung Hofburgstraße/Troher Straße in Alten-Buseck, wo ein neues Konzept zur Hilfestellung für Sehbehinderte, das mit taktilen Leitelementen ausgestattet ist, durch Falschparker in seiner Funktion beeinträchtigt wird.

Die Verantwortung der Kommunen

Der VCD hebt hervor, dass es nicht ausreicht, die vorhandene Situation zu tolerieren oder einfach zu „legalisieren“. Die Straßenverkehrsbehörden müssen verantwortlich handeln und dürfen Bürger nicht im Unklaren lassen. Gerade bei verblassten Markierungen sei es wichtig, Regelungen klar zu kommunizieren. Ein Beispiel hierfür ist die Wetzlarer Straße in Wettenberg, wo trotz klarer Vorgaben leider häufig Fahrzeuge auf dem Gehweg parken.

Positives Beispiel aus Langgöns

Ein Lichtblick in der Debatte ist die Umgestaltung des Parkens in Langgöns. Hier konnten die Fahrzeuge erfolgreich von den Gehwegen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Dies führte nicht nur zu einer Verbesserung der Fußgängersicherheit, sondern stellte auch eine Temporeduzierung für den Verkehr in diesen schmalen Straßen dar, wodurch die Lebensqualität für alle Anwohner gesteigert wird.

Ein Appell an die Kommunen

Der VCD appelliert an alle Gemeinden im Gießener Land, endlich Maßnahmen zu ergreifen, um Fußgängern ein sicheres Gehen zu ermöglichen. Das Thema ist nicht nur lokal, sondern spiegelt einen gesamtgesellschaftlichen Trend wider, der die Bedürfnisse der schwächeren Verkehrsteilnehmer in den Mittelpunkt stellt. Eine zeitgemäße Verkehrsplanung ist unerlässlich, um Barrieren abzubauen und die Lebensqualität in urbanen Räumen zu verbessern.

NAG

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