Erhöhte Nachfrage nach Ganztagsbetreuung führt zu finanziellem Handlungsbedarf
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grund- und Förderschulen wird ab Sommer 2026 sukzessive umgesetzt. Dies stellt für den Landkreis Gießen als Schulträger eine bedeutende Herausforderung dar. Die steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen erfordert nicht nur eine Anpassung der räumlichen Kapazitäten, sondern auch eine erhöhte finanzielle Unterstützung.
Bisher nutzen 60 Prozent der Schüler im Kreis das Betreuungsangebot. Diese Betreuungsdienste sind entscheidend sowohl für die individuelle Förderung der Kinder als auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um den steigenden Bedarf zu decken, muss der Landkreis gezielt in die Ausweitung der Betreuungsplätze investieren. Dieser finanzielle Aufwand wird sich in den kommenden Jahren deutlich erhöhen.
Investitionen in Räumlichkeiten und Personal notwendig
Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, sind zusätzliche Ressourcen in Form von finanziellen Mitteln und qualifiziertem Personal erforderlich. Der Landkreis plant, ab dem kommenden Schuljahr mehr Geld bereitzustellen, um die Qualität der Betreuungsangebote aufrechtzuerhalten.
Zusätzlich zu den finanziellen Investitionen müssen auch die räumlichen Gegebenheiten verbessert werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Schulen über ausreichend Platz verfügen, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen zu können. Dies erfordert eine umfassende Überprüfung und gegebenenfalls eine Erweiterung der bestehenden Räumlichkeiten.
Berufsbegleitende Qualifizierung als Antwort auf den Fachkräftemangel
Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Sicherstellung qualifizierten Personals für die Betreuung der Schüler. Angesichts des Fachkräftemangels im Bereich der Kinderbetreuung setzt der Landkreis Gießen auch auf die Qualifizierung von Quereinsteigern. Diese Personen sollen durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen auf ihre Aufgaben in der Schülerbetreuung vorbereitet werden.
Durch die gezielte Ausbildung von Fachkräften und eine kontinuierliche Verbesserung der Betreuungsstrukturen möchte der Landkreis sicherstellen, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Schülerinnen und Schüler im Kreis Gießen erfüllt wird.
– NAG