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Blauzungenkrankheit erreicht Landkreis Gifhorn: Tierhalter in Alarmbereitschaft

Im Landkreis Gifhorn wurde am 26.07.2024 ein Fall von Blauzungenkrankheit bei einem Schaf festgestellt, was auf eine potenzielle Ausbreitung der nicht auf Menschen übertragbaren Tierseuche hinweist und Tierhalter zu Vorsichtsmaßnahmen zwingt.

26.07.2024, 15:12 Uhr

Die bedrohliche Ausbreitung der Blauzungenkrankheit im Landkreis Gifhorn hat Alarm ausgelöst. Die Tierseuche, die in erster Linie Schafe, Rinder und Ziegen betrifft, wurde durch einen bestätigten Fall bei einem Schaf in der Region bekannt. Diese Entwicklung wirft nicht nur Fragen bezüglich der Gesundheit der Tiere auf, sondern hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Tierhaltung und die lokale Landwirtschaft.

Die Gefahr der Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit wird durch verschiedene Virustypen verursacht und ist nicht auf den Menschen übertragbar. Die Übertragung erfolgt über Mücken, insbesondere durch Gnitzen, die die Viren von einem Tier zum anderen übertragen. Die frühzeitige Erkennung der Krankheit ist entscheidend, da sie bei infizierten Tieren zu ernsten Symptomen führt. Bei Schafen treten häufig Fieber, entzündete Schleimhäute und Lahmheiten auf, während bei Rindern ebenfalls Fieber, Bindehautentzündungen und Milchrückgang beobachtet werden können.

Ein regionales Problem

Die Situation im Landkreis Gifhorn ist Teil eines größeren Trends, der sich in den letzten Monaten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bemerkbar gemacht hat. Nachdem im Herbst 2023 neue Ausbrüche mit dem bisher nicht aufgetretenen Serotyp 3 bekannt wurden, sind Tierhalter gefordert, sich auf mögliche weitere Fälle einzustellen. Der Fall eines Schafes im Landkreis ist nicht isoliert, sondern könnte der Vorbote neuer Infektionen sein.

Präventionsmaßnahmen für Tierhalter

Tierhalter stehen vor der Herausforderung, ihre Tiere zu schützen, da die Mücken sowohl auf Wiesen als auch im Stall zustechen können. Um das Risiko einer Infektion zu verringern, können mückenabweisende Mittel eingesetzt werden. Vor kurzem wurden zudem Impfstoffe gegen das Blauzungenvirus Serotyp 3 eingeführt, die bei den Tieren eine hohe Verträglichkeit zeigen. Eine Impfung bietet nicht nur Schutz vor der Krankheit, sondern könnte auch helfen, eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Wirtschaftliche Auswirkungen

Trotz der besorgniserregenden Lage gibt es keine größeren Einschränkungen für den Handel in der infizierten Zone Niedersachsen. Nur die bekannt infizierten Tiere dürfen während der Zirkulation des Virus im Blut nicht verkauft werden. Dies sorgt dafür, dass die weiteren wirtschaftlichen Folgen für Tierhalter und Züchter begrenzt bleiben. Auch wenn die Tierseuchenkasse keine Beihilfe mehr für Impfungen gewährt, bleibt es wichtig, die regionalen Stallbestände unter Beobachtung zu halten.

Die Blauzungenkrankheit ist somit nicht nur ein gesundheitliches Risiko für die Tiere, sondern stellt auch eine große Herausforderung für die lokale Landwirtschaft im Landkreis Gifhorn dar. Es bleibt zu hoffen, dass die Tierhalter proaktiv handeln und die neuen Impfstoffe in Anspruch nehmen, um ihre Herden zu schützen.

NAG

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