Gifhorn. Die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit stellt eine Herausforderung für die Tierhalter im Landkreis dar. Mit einem bestätigten Fall bei einem Schaf und dem drohenden Auftreten weiterer Fälle sind dringende Maßnahmen erforderlich.
Die aktuelle Situation in Niedersachsen
Im Herbst 2023 kam es zu einer neuen Erkrankungswelle, verursacht durch das bislang in dieser Region unbekannte Blauzungenvirus Serotyp 3. Nach Ausbrüchen in den Niederlanden und anderen Teilen Nordrhein-Westfalens wurde nun auch im Landkreis Gifhorn ein Fall registriert. Dieser Vorfall ist ein Zeichen dafür, dass die Blauzungenkrankheit, die in der Vergangenheit auf den Serotyp 8 beschränkt war, nun auch neue Gefahren mit sich bringt.
Symptome und Folgen für die betroffenen Tiere
Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Viren ausgelöste Tierseuche, die vor allem Wiederkäuer wie Schafe, Ziegen und Rinder betrifft. Zu den Erkrankungszeichen zählen Fieber, Schleimhautläsionen und Lahmheiten. Besonders gefährdet sind Schafe, die bei einer Infektion ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigungen erfahren können, während Rinder unter Nasenausfluss und weiteren Symptomen leiden.
Übertragungswege der Tierseuche
Ein entscheidender Aspekt der Ausbreitung ist die Übertragung durch bestimmte Mückenarten, auch Gnitzen genannt. Diese Insekten können die Krankheit sowohl im Stall als auch auf der Weide übertragen, was Tierhaltern nur begrenzte Möglichkeiten zur Vermeidung von Infektionen lässt. Es wird empfohlen, die Ansteckungsgefahr durch den Einsatz mückenabwehrender Mittel zu reduzieren.
Impfempfehlungen und Unterstützung für Tierhalter
Um die Verbreitung der Krankheit einzudämmen, stehen seit kurzem Impfstoffe gegen den Serotyp 3 zur Verfügung. Diese Impfstoffe bieten eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Tiere vor den schweren Folgen der Erkrankung geschützt werden. Allerdings wird seitens der Tierseuchenkasse keine finanzielle Unterstützung für die Impfkosten bereitgestellt, was die Situation für die Landwirte erschwert.
Auswirkungen auf die Landwirtschaft und den Tierhandel
Trotz der ernsten Bedrohung für die Tiere gibt es keine direkten Handelsbeschränkungen für betroffene Betriebe während der Ausbruchszeit. Lediglich infizierte Tiere dürfen nicht verkauft werden, um eine weitere Verbreitung der Seuche zu verhindern. Dies hat besondere Auswirkungen auf die örtliche Landwirtschaft und die wirtschaftliche Situation der Tierhalter.
Mit den bevorstehenden Wintermonaten und den sich ändernden klimatischen Bedingungen wird es entscheidend sein, dass die betroffenen Landwirte und Veterinärärzte eng zusammenarbeiten, um die Gesundheit der Tiere zu schützen und die Verbreitung der Blauzungenkrankheit zu verhindern.
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– NAG