GifhornNiedersachsen

„Niedersachsen beendet Sportstättensanierungsprogramm – Was kommt jetzt?“

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat im Rahmen des Sportstättensanierungsprogramms von 2019 bis 2022 insgesamt 100 Millionen Euro bereitgestellt, um die Infrastruktur kommunaler und vereinseigener Sportstätten in Niedersachsen zu erhalten, wobei das Programm nun abgeschlossen ist und aktuell keine neuen Fördermittel verfügbar sind.

Die Bedeutung der Sportstättensanierung für die Gemeinschaft

Die Ankündigung des abgeschlossenen Sportstättensanierungsprogramms in Niedersachsen markiert einen bedeutenden Schritt in der Aufrechterhaltung und Verbesserung der sportlichen Infrastruktur in der Region. Das Förderprogramm hat von 2019 bis 2022 insgesamt 100 Millionen Euro mobilisiert, um sowohl kommunale als auch vereinseigene Sportstätten zu erhalten und zu modernisieren.

Finanzielle Unterstützung für Sportstätten

In der deutschen Sportlandschaft ist die Schaffung und Erhaltung funktionaler Sportstätten von wesentlicher Bedeutung. Das Land Niedersachsen hat in den letzten vier Jahren beachtliche finanzielle Mittel bereitgestellt. Von den insgesamt zur Verfügung gestellten 100 Millionen Euro wurden 80 Millionen Euro für kommunale Sportstätten und 20 Millionen Euro für die Sportstätten von Vereinen genehmigt. Diese Investitionen unterstützen nicht nur den Sport, sondern fördern auch die soziale Integration und das Gemeinschaftsgefühl.

Programmabschlüsse und Ausblick

Derzeit gibt es kein neues Förderprogramm; Informationen zu möglichen zukünftigen Initiativen werden in Kürze bereitgestellt. Die erfolgreiche Umsetzung des Sanierungsprogramms für Sportstätten zeigt die Notwendigkeit anhaltender Unterstützung für die Infrastrukturen, die für die sportliche Betätigung und die damit verbundenen sozialen Aktivitäten entscheidend sind.

Kontakt und Recherchemöglichkeiten

Für weiterführende Informationen können sich Interessierte an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport wenden. Herr Gumprecht und Frau Engelhardt stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Kontaktinformationen sind wie folgt:

Für die Zukunft: Förderung von Vereinssportstätten

Die Förderung von Vereinssportstätten wird fortgesetzt. Dies geschieht durch jährliche Finanzhilfen des Landes an den Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB). Die Maßnahmen erfolgen gemäß der Niedersächsischen Sportförderverordnung und beruhen auf der „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB, die auf der Webseite des Landessportbundes zu finden ist. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes wird damit sichergestellt, dass die Sportinfrastruktur auch weiterhin den Bedürfnissen der Bürger und Sportler gerecht wird.

Für eine gesunde und aktive Gemeinschaft sind moderne und gut ausgestattete Sportstätten von zentraler Bedeutung. Diese Infrastrukturen tragen entscheidend zu einem aktiven Lebensstil und einem hohen Maß an Lebensqualität bei.

NAG

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"