Die Gemeinde Weyhausen führt drastische Änderungen in der Verkehrsführung ein: Ab sofort gelten Tempo-30-Zonen! Wie die Verkehrsbehörde des Landkreises Gifhorn mitteilt, soll diese Maßnahme vor allem der Sicherheit der Anwohner, Fußgänger und Radfahrer dienen. Die neuen Geschwindigkeitsbeschränkungen sind an den Eingängen und Ausgängen der Zonen mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet, während auf allen anderen Straßen innerhalb dieser Zonen Tempo 30 gilt.
Einige Straßen bleiben jedoch ausgenommen, darunter die Neue Straße, Bokensdorfer Straße, Brückenstraße, Wolfsburger Straße, Fallersleber Straße sowie der Laischeweg, da sie als bevorrechtigte Straßen gelten. Auch vor der Schule an der Neuen Straße und dem Altenheim an der Brückenstraße bleibt die Tempobeschränkung von 30 km/h bestehen. Für mehr Details zu den neuen Regelungen, siehe den Artikel von www.braunschweiger-zeitung.de.