Die Universität Göttingen steht nach der Abwahl von Präsident Metin Tolan vor unsicheren Zeiten. Der abweisende Schritt des Senats muss jetzt vom Stiftungsrat, geleitet von Prof. Peter Strohschneider, bestätigt werden. Vor der wichtigen Abstimmung zeigte der Stiftungsratsvorsitzende, dass es für eine Abwahl kein grünes Licht geben könnte. Laut dem Niedersächsischen Hochschulgesetz muss der Senat eine gemeinsame Sitzung mit dem Stiftungsrat einberufen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, könnte der Senat mit einer Dreiviertelmehrheit erneut für die Abberufung Tolans stimmen. Bereits bei der letzten Senatssitzung stimmten elf von dreizehn Mitgliedern dafür, Tolan abzuwählen, was die Wahrscheinlichkeit der Bestätigung erhöht.
Die Stimmung innerhalb der Universität bleibt angespannt, besonders nach der sechseinhalbstündigen Senatssitzung, die nicht die erhoffte Klarheit brachte. Während einige die Bedenken gegen Tolan als nicht ausreichend für eine Abwahl betrachteten, zeigte sich, dass die Mehrheit der Senatsmitglieder an der Abwahl festhielt und eine Schlichtung abgelehnt wurde. Insider vermuten, dass sich der Senat bereits im Vorfeld auf die Entscheidung geeinigt hatte. Laut Professor Thomas Kaufmann ist die Uni weiterhin in einer Verfassungskrise und es könnte ein Staatskommissar eingesetzt werden, um die Universität in der Phase der Präsidenten-Suche zu stabilisieren. Weitere Einblicke zu diesen Entwicklungen gibt es in einem aktuellen Artikel auf www.hna.de.