Immer wieder sorgen fälschlicherweise genutzte Führerscheine bei Kontrollen für Aufsehen. Aktuell zeigt sich, dass viele Fahrer ohne gültigen Führerschein oder mit dem falschen Dokument unterwegs sind. Wer mit dem Führerschein der Klasse T Traktoren oder lof-Fahrzeuge fährt, darf dies ab 16 Jahren, allerdings nur bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 40 km/h. Ab 18 Jahren sind Geschwindigkeiten bis 60 km/h erlaubt, auch beim Fahren mit einem Anhänger, sofern dieser zugelassen ist.
Zusätzlich gibt es Bestimmungen für selbstfahrende Futtermischwagen und Maschinen wie Mähdrescher, die ebenfalls mit der Klasse T bis 40 km/h gefahren werden dürfen. Doch Vorsicht: wer die Geschwindigkeitsgrenzen überschreitet, benötigt die Führerscheinklassen C/CE – inklusive möglicher Berufskraftfahrerqualifikationsmodule. Besonders wichtig ist, dass alte Führerscheine bis Januar 2033 in neue EU-Ausgaben umgetauscht werden müssen. Für einige Jahrgänge endet die Umtauschfrist bereits am 19. Januar 2025, was zu weiteren Überraschungen führen könnte. Mehr Informationen und Details zu diesen Regelungen gibt es hier.