München – In einer Welt, in der ein Reisepass oft der Schlüssel zu internationalem Reisen ist, gibt es einige bemerkenswerte Ausnahmen. Nur drei Personen weltweit dürfen ganz offiziell ohne Reisepass reisen. Ein Reisepass ist für die meisten von uns unerlässlich, aber die Regelungen für diese privilegierten Individuen sind ganz anders.
Ein Mann, der unter diesen Ausnahmen fällt, ist der britische König Charles III. In Großbritannien werden Reisepässe im Namen des Monarchen ausgestellt. Die auf dem Pass stehende Aufforderung besagt, dass „der Staatssekretär seiner Majestät alle subtilen Papiere fordert, um den Inhaber durchzulassen“ und ihm die nötige Hilfe und den Schutz zu gewähren. Daher ist es für den König nicht notwendig, einen Reisepass in seinem eigenen Namen zu besitzen.
Besondere Regelungen für den japanischen Kaiser und die Kaiserin
Die zweite Gruppe besteht aus dem Kaiser und der Kaiserin von Japan. Diese Regelung wurde 1971 unter Kaiser Hirohito verabschiedet, und seitdem ist es den japanischen Herrschern gestattet, ohne Reisepass zu reisen. Die Pässe der japanischen Monarchen enthalten eine ähnliche Bitte, die aus dem Außenministerium stammt und besagt, dass der Kaiser und die Kaiserin ungehindert einreisen dürfen. Es wird als unangemessen angesehen, einen Reisepass für sie auszustellen, da die Minister dem Kaiser direkt unterstellt sind.
Aktuell können sowohl Kaiser Naruhito als auch Kaiserin Masako ohne Reisepass reisen und sind von den üblichen Visaanforderungen und Einwanderungsverfahren ausgenommen. Diese besonderen Bestimmungen gelten jedoch nur für die amtierenden Herrscher, während andere Mitglieder der kaiserlichen Familie dennoch reguläre Papiere benötigen.
Besondere Ausnahmen in Deutschland
In Deutschland gibt es keine vergleichbaren Regelungen für Staatsoberhäupter wie im Vereinigten Königreich oder Japan. Bundeskanzler Olaf Scholz ist verpflichtet, seinen Pass und Personalausweis wie jeder andere Bürger zu beantragen. Dennoch existieren auch im deutschen Recht Ausnahmen. Bestimmte Personengruppen müssen nicht unbedingt einen regulären Reisepass vorlegen. Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gelten unter anderem folgende Gruppen als berechtigt:
- Asylberechtigte und „anerkannte Flüchtlinge“ gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention
- Staatenlose Personen
- Personen mit subsidiärem Schutz
- Personen, bei denen ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt wurde und die keinen zumutbaren Zugang zu einem Pass ihres Heimatlandes haben
Für diese Gruppen können besondere Regelungen zur Anwendung kommen, die unter bestimmten Bedingungen bis zu sechs Monate von der Passpflicht befreien. Dies ist ein Schutzmechanismus, um sicherzustellen, dass gefährdete Personen nicht in ein Land zurückgeschickt werden, in dem sie Gefahr laufen, politischen oder physischen Repressalien ausgesetzt zu sein.
Die Tatsache, dass ausgerechnet nur drei Personen weltweit ohne Reisepass reisen dürfen, wirft ein Licht auf die unterschiedlichen Reiserechtsregelungen und den Status, den Monarchen in ihren jeweiligen Ländern haben. Die Ausnahmen, die König Charles III., Kaiser Naruhito und Kaiserin Masako genießen, zeigen, dass Reisepassbestimmungen nicht für alle gleich gelten und dass der Status einer Person manchmal die Regeln umschiffen kann, die der Rest von uns strikt befolgen muss.