Günzburg

Langsame Fortschritte bei Steuerrückforderungen: Grüne kritisieren Bayern

Die bayerische Finanzverwaltung hat bei der Rückforderung von 181 Millionen Euro aus Cum/Cum-Aktiendeals, die seit 2016 verboten sind, nur unzureichende Fortschritte erzielt, was von den Grünen als unzureichende politische Initiative kritisiert wird.

Die Diskussion um die Cum/Cum-Aktiendeals wirft Schatten auf die Integrität der bayerischen Finanzverwaltung und die Handhabung von Steuerrückforderungen. Laut aktuellem Bericht des Münchner Finanzministeriums bleiben von ursprünglich anfälligen 222 Millionen Euro nur 34 Millionen Euro als beglichen oder rechtlich nicht mehr beizutreiben. Dies stellt die Effizienz der staatlichen Stellen in Frage und verstärkt die Kritik seitens der Grünen.

Die Rolle der Cum/Cum-Geschäfte im Steuerrecht

Cum/Cum-Geschäfte, die seit 2016 untersagt sind, ermöglichen es inländischen Unternehmen, sich Kapitalertragsteuer auf Dividenden zurückzahlen zu lassen. Ausländische Investoren hingegen haben es deutlich schwerer. Durch kurzzeitige Übertragungen von Aktien vor Dividenden-Stichtagen gelang es den Banken, die abgezogenen Steuern zurückzuerhalten und die Aktien an die ursprünglichen Eigentümer zurückzugeben. Diese Praxis dienten offensichtlich einzig der Steuerumgehung.

Kritik an der langsamen Fortschritt der Rückforderungen

Tim Pargent, finanzpolitischer Sprecher der Grünen, äußert sich kritisch über die Strecke, die die Staatsregierung im Rückholprozess dieser Steuergelder zurücklegt. Er bemängelt, dass in den letzten acht Jahren keine zentrale, gut besetzte Einheit zur Aufklärung und Rückholung von Cum/Cum-Geldern eingerichtet wurde. Dies steht im Kontrast zu den Cum/Ex-Geschäften, bei denen eine deutlich höhere Rückerstattungsquote erzielt wurde.

Die politischen Implikationen und der Ruf nach Veränderung

Pargent vermutet, dass die langsamen Fortschritte teilweise auf eine schonende Behandlung der Banken zurückzuführen sind, die von diesen Deals profitiert haben. Er sieht Parallelen zu einer „Amigo-Kultur“, die in der bayerischen Politik vorherrscht. Eine zentrale Spezialeinheit mit genügend Personal, die die Rückforderungen aktiv verwaltet, hält er für dringend notwendig.

Schlussfolgerung

Die Diskussion um die Cum/Cum-Geschäfte verdeutlicht nicht nur die Herausforderungen der Finanzverwaltung, sondern wirft auch Fragen zur politischen Willensbildung auf. Die bisherigen Fortschritte im Rückholprozess der Steuergelder sind unzureichend, und es besteht ein akuter Bedarf an strukturellen Veränderungen innerhalb der bayerischen Finanzbehörden. Wie es weitergeht, bleibt abzuwarten, doch der Druck auf die Staatsregierung steigt, endlich entschlossen zu handeln und die Missstände zu beheben.

NAG

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