Der Schutz der Menschenrechte an den Außengrenzen der Europäischen Union steht im Fokus eines aktuellen EU-Berichts, der alarmierende Erkenntnisse über die Behandlung von Migranten und Flüchtenden ans Licht bringt. Das Dokument der Fundamental Rights Agency (FRA) in Wien dokumentiert, dass Menschenrechtsverletzungen durch Grenzbeamte häufig nicht verfolgt werden, was zu einem Gefühl der «Straflosigkeit» führt.
Straflosigkeit an den Außengrenzen
Der Bericht hebt hervor, dass Berichte über Gewalt, Misshandlungen und die absichtliche Zurückweisung von Schutzsuchenden, oft als Pushbacks bezeichnet, immer wieder von verschiedenen Organisationen, darunter die Vereinten Nationen und der Europarat, vorgebracht werden. Trotz dieser alarmierenden Hinweise bleibt eine angemessene Aufarbeitung vieler Vorwürfe aus.
Ungenügende Ermittlungen und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs
Die FRA stellt fest, dass in der Zeitspanne von 2020 bis 2023 lediglich 118 disziplinäre Untersuchungen gegen Grenzbeamte in 16 EU-Ländern durchgeführt wurden, von denen nur in acht Fällen tatsächlich Strafmaßnahmen ergriffen wurden. Besonders beunruhigend ist die Situation in Griechenland, wo es viele Anzeigen gibt, aber kein einziger Beamter bisher disziplinarisch belangt wurde. Stattdessen wenden sich immer mehr Betroffene an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, da nationale Gerichte oft versagen.
Forderungen zur Verbesserung der Untersuchungen
Um die Angelegenheit zu klären, fordert die FRA, dass EU-Staaten regelmäßig über Rechtsverstöße an den Grenzen berichten und Opfer stärker in die Ermittlungen einbeziehen. Des Weiteren wird gefordert, Zugriff auf GPS- und Handydaten von Grenzbeamten zu erhalten, um diesen schwerwiegenden Vorwürfen nachzugehen.
Bedeutung für die Gemeinschaft und den Schutz von Flüchtlingen
Die Erkenntnisse des Berichts werfen ein schlechtes Licht auf die EU und deren Umgang mit den Menschenrechten. Die Forderungen der FRA sind wichtig, nicht nur um Gerechtigkeit für die Opfer zu erlangen, sondern auch um das Vertrauen in die Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Es wird zunehmend klar, dass die Unversehrtheit der Menschenrechte ein zentraler Bestandteil für ein friedliches und gerechtes Zusammenleben in Europa ist.
– NAG