Entschärfung einer Fliegerbombe in Krumpa am 10. Juli: Evakuierungsmaßnahmen im Fokus
Am 10. Juli 2024 sorgt die Entschärfung einer 250 kg schweren Fliegerbombe amerikanischer Bauart nahe der Ortschaft Krumpa für Aufsehen. Die Entschärfung ist für ca. 10 Uhr geplant und erfordert die Evakuierung mehrerer Straßen in der Umgebung.
Die Evakuierung betrifft Anwohner auf Straßen wie dem Kirchplatz, der Krumpaer Landstraße, der Parkstraße und der Rudolf-Breitscheid-Straße. Die Bewohner werden gebeten, den Bereich bis spätestens 9 Uhr zu verlassen. Vor der Evakuierung sind Sicherheitsmaßnahmen wie das Löschen von offenen Feuerstellen, das Absperren von Gashähnen und das Schließen von Fenstern und Türen erforderlich.
Als Notunterkunft steht die Sporthalle im Ortsteil Krumpa, Wallstraße, ab 06.30 Uhr zur Verfügung. Alle Bewohner werden aufgefordert, wichtige Medikamente und medizinische Hilfsmittel mitzunehmen. Es wird auch darum gebeten, benachbarte Personen mit eingeschränkten Sprachkenntnissen oder Sinneswahrnehmungen zu informieren.
Eine besondere Herausforderung stellt die Evakuierung der Kindertagesstätte „Benjamin Blümchen“ dar, die sich ebenfalls im Evakuierungsradius befindet und daher geschlossen bleibt.
Pflegebedürftige Personen, die Hilfe beim Verlassen des Gefahrengebiets benötigen, können sich beim Landkreis Saalekreis unter der Telefonnummer 03461 40 1258 anmelden. Auch ambulante Pflegedienste werden gebeten, sich zur weiteren Koordination zu melden.
Die Ordnungsbehörden, darunter Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt, werden den Evakuierungsbereich ab 08.30 Uhr sichern. Die Anweisungen der Einsatzkräfte sind unbedingt zu befolgen.
Der Haltepunkt Krumpa der Deutschen Bahn wird ab 09.15 Uhr nicht mehr angefahren. Der Busverkehr wird lokal umgeleitet, während die Personenverkehrsgesellschaft Merseburg-Querfurt nach Fahrplan operiert.
Aktuelle Informationen zur Evakuierung in Krumpa sind auf der Website www.saalekreis.de, auf Facebook, der NINA-App und in anderen Medien verfügbar. Es wird empfohlen, sich regelmäßig zu informieren und Anweisungen der Behörden zu folgen.
– NAG