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Menschenhandel in St. Georg: Restaurantbetreiber verurteilt

Zwei Restaurantbetreiber aus Hamburg wurden wegen schweren Menschenhandels verurteilt, nachdem sie zwischen Februar 2022 und Juni 2023 indische Köche für nur 3,15 Euro pro Stunde beschäftigt und ihnen die Pässe abgenommen hatten, was zu einem finanziellen Schaden von rund 192.000 Euro führte.

In einem aufsehenerregenden Fall von schweren Menschenhandelspraktiken sind zwei Restaurantbetreiber aus Hamburg vom Landgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Männer, 51 und 53 Jahre alt, bekamen jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten beziehungsweise einem Jahr und fünf Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich wurden sie verpflichtet, Geldbußen im vierstelligen Bereich zu zahlen. Das Gericht informierte, dass die Angeklagten kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme einen Sozialversicherungsschaden beglichen haben.

Die Anklage, die von der Staatsanwaltschaft vorgebracht wurde, wirft den beiden Geschäftsmännern vor, zwischen Februar 2022 und Juni 2023 eine Reihe von gravierenden Verstößen begangen zu haben. Sie hatten indische Staatsangehörige als Köche beschäftigt, die sie unter katastrophalen Bedingungen in ihrem Restaurant im Stadtteil St. Georg angestellt hatten. Die ursprünglich vereinbarten Löhne wurden nicht gezahlt, was die Situation der Arbeiter weiter verschlechterte.

Schockierende Arbeitsbedingungen

Die Köche, von denen es insgesamt drei waren, mussten sich laut den Vorwürfen in einem Gemeinschaftszimmer unterbringen und bekamen nach ihrer Einreise ihre Pässe abgenommen. Diese Vorgehensweise stellt einen klaren Verstoß gegen die Menschenrechte dar, da sie die Bewegungsfreiheit und die persönliche Sicherheit der Arbeiter stark einschränkten.

Der Stundenlohn, mit dem die Köche entlohnt wurden, betrug maximal 3,15 Euro. Dies bedeutet, dass sie monatlich rund 380 Stunden arbeiten mussten, ohne Anspruch auf Erholungsurlaub. Kaum vorstellbar, dass Menschen in körperlich anstrengenden Berufen für einen solch niedrigen Lohn schuften müssen. Durch diese Ausbeutung summierten sich die vorenthaltenen Nettolöhne auf insgesamt约192.000 Euro.

Zusätzlich zu den ausgebliebenen Löhnen haben die Angeklagten laut Anklage falsche Angaben bei der Anmeldung der Köche gemacht, wodurch sie auch Sozialabgaben in Höhe von fast 53.000 Euro nicht abführten. Diese illegalen Praktiken zeigen, wie extreme Ausbeutung in der Gastronomie vorkommen kann und werfen ein schlechtes Licht auf die Arbeitsbedingungen in diesem Sektor, wo oft anfällige und ausländische Arbeitskräfte beschäftigt werden.

Die Verurteilung dieser beiden Männer ist ein wichtiges Zeichen im Kampf gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung. Sie zeigt, dass die Justiz entschlossen ist, solche Vergehen zu verfolgen und die Rechte von Arbeitern zu schützen, die oft in prekäre Situationen geraten und keine Stimme haben. Es bleibt abzuwarten, wie diese Entscheidung andere Restaurantbetreiber beeinflussen wird und ob sie dazu führen kann, dass in der Gastronomie mehr auf die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften geachtet wird.

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