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Öffentliche Freitagsgebete in Hamburg: Neue Auflagen für Gläubige

Am 29. August 2024 erließ die Versammlungsbehörde in Hamburg neue Auflagen für die öffentlichen Freitagsgebete vor der geschlossenen Blauen Moschee, nachdem die Gläubigen wegen des Verbots des als extremistisch eingestuften Islamischen Zentrums Hamburg und der Schließung der Moschee seit Wochen auf der Straße protestiert hatten, um ihre Rückkehr zu fordern und die Anliegen der schiitischen Gemeinschaft in den Fokus zu rücken.

In Hamburg sorgt die Schließung der Blauen Moschee für aufkommenden Unmut unter den Gläubigen, die sich weiterhin zu Freitagsgebeten versammeln wollen. Seit dem Verbot des als extremistisch eingestuften Islamischen Zentrums Hamburg vor fünf Wochen, das durch das Bundesinnenministerium erlassen wurde, sind die Gläubigen gezwungen, ihre Gebete in der Öffentlichkeit abzuhalten. Dieses Unterfangen hat jedoch nun neue Vorschriften zur Folge.

Die Hamburger Versammlungsbehörde hat entschieden, dass die öffentlichen Gebete ab sofort von der Straße vor der geschlossenen Moschee auf eine angrenzende Fläche verlegt werden müssen. Diese Entscheidung folgt einer Versammlung, die am Donnerstagabend angemeldet wurde. Ein Sprecher der Polizei informierte die Deutsche Presse-Agentur über die Neuerungen und erklärte, dass die Gläubigen nun nur noch auf einer bestimmten Fläche außerhalb der Fahrbahn im Bereich Schöne Aussicht/Karlstraße beten dürfen. Dies soll nicht nur die Anwohner entlasten, sondern auch sicherstellen, dass die Lautstärke der Gebete gewisse Regulierungsvorschriften einhält. Die Polizei hatte zuvor die Umgebung der Moschee für den Autoverkehr sperren müssen, um die Gebete zu ermöglichen.

Rückkehr zur Moschee gefordert

Das Verbot hat jedoch nicht nur administrative Folgen. Bei einer Versammlung vergangenen Freitag äußerten rund 100 Gläubige ihren Protest. Ein großes Transparent, das emphatisch „Wir wollen unsere Moschee zurück“ verkündete, drückte den kollektiven Wunsch der Gemeinde aus. Ein Imam betonte, dass die Moschee eine zentrale Rolle im Glaubensleben schiitischer Muslime spielt und in den aktuellen politischen Spannungen nicht vergessen werden sollte.

Die Debatte über die Versammlungsorte der Gläubigen war zuvor von einer unklaren Zuständigkeit geprägt. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hatte sich anfangs bemüht, die Nutzung des öffentlichen Raums für diese religiösen Versammlungen zu regeln. Der Wechsel der Zuständigkeiten kam zustande, als sich zeigte, dass die Gebete auch von „Meinungskundgaben“ begleitet wurden. Ein Polizeisprecher betonte die Notwendigkeit des Handlings, um sowohl die Rechte der Gläubigen zu wahren, als auch den Ansprüchen der Anwohner gerecht zu werden.

Laut dem Bundesregierung’s Verbot verfolgt das seitens Teheran gesteuerte Islamische Zentrum (IZH) Ziele, die als gefährlich für die Verfassung angesehen werden, indem sie extremistische Ideologien verbreiten. Diese Umstände werfen nicht nur Fragen bezüglich der Religionsfreiheit auf, sondern stellen auch die künftigen Aktivitäten und den Platz des Glaubens in einem sich wandelnden gesellschaftlichen Umfeld in den Fokus.

Die Verordnung, die nun das Ort und den Rahmen für die Freitagsgebete festlegt, soll auf die Herausforderungen in der Umgebung reagieren und gleichzeitig den Gläubigen die Möglichkeit geben, ihren Glauben weiterhin öffentlich auszuüben. Doch die Frage bleibt, ob dieser Kompromiss ausreicht, um die Bedürfnisse der an der Glaubensgemeinschaft Betroffenen zu erfüllen und die Spannungen im Verborgenen nicht weiter anzuheizen.

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