Debatte um Afghanistan-Abschiebung: Auswirkungen auf die Gefährdergruppen
Die Kriminalität und die Abschiebung von Straftätern aus Afghanistan haben in den letzten Monaten zu einer intensiven Debatte geführt. Brandenburg hat dem Bundesinnenministerium 13 afghanische Straftäter gemeldet, die ausreisepflichtig sind. Ähnlich hat Hamburg 18 Fälle von ausreisepflichtigen afghanischen Straftätern gemeldet.
Die realitätsnahe Umsetzung von Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien stellt jedoch weiterhin eine große Herausforderung dar. Da Deutschland derzeit keine Beziehungen zu den Regierungen dieser Länder unterhält, müssen Abschiebungen über Nachbarstaaten organisiert werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat jedoch betont, dass Gespräche mit mehreren Staaten dazu im Gange sind.
In Brandenburg warten insgesamt 345 afghanische Staatsangehörige und 349 syrische Staatsangehörige auf ihre Ausreise. Unter ihnen befinden sich auch Straftäter aus beiden Ländern. Die Beschaffung von Ausweispapieren gestaltet sich oft schwierig, da viele Ausreisepflichtige keinen Pass besitzen und eine Rückführung dadurch kompliziert wird.
Die Debatte um Abschiebungen erhielt neuen Auftrieb nach der traurigen Messerattacke eines Afghanen in Mannheim, bei der ein Polizist ums Leben kam. Die Bundesregierung prüft nun Möglichkeiten, um Schwerkriminelle und islamistische Gefährder gezielt zurückzuführen. Lösungen sollen vor allem für kleine, aber gefährliche Gruppen gefunden werden.
Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung die Situation weiterhin angehen wird und ob die bestehenden diplomatischen Schwierigkeiten überwunden werden können, um eine effektive Rückführung von Straftätern zu ermöglichen.
– NAG