In Wilhelmsburg, einem Stadtteil von Hamburg, wird ein umfassendes Projekt zur Schaffung neuer Wohnräume ins Leben gerufen. Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 91, der durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ausgearbeitet wird, umfasst eine Fläche von ca. 42 Hektar. Dieser Plan zielt darauf ab, rund 1.850 neue Wohnungen auf der Elbinsel zu realisieren und gleichzeitig die erforderliche Infrastruktur zu sichern.
Das anvisierte Gebiet erstreckt sich zwischen dem Wilhelmsburger Inselpark im Westen und der Rotehäuser Straße im Norden. Um die Lebensqualität in der „Mitte Wilhelmsburg“ zu steigern, ist der Entwurf des Bebauungsplans auf die Schaffung eines dynamischen und vielfältigen Wohnquartiers ausgerichtet. Hierbei wird ein attraktiver Nutzungsmix angestrebt, der unterschiedliche Wohnformen, Arbeitsräume oder Freizeit- sowie Sporteinrichtungen für die gesamte Bevölkerung bereitstellt.
Öffentlicher Diskurs und Einholung von Stellungnahmen
Der Bebauungsplan wird im Rahmen eines regulären Verfahrens mit integriertem Umweltbericht gemäß § 10 BauGB aufgestellt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung Gebrauch zu machen, die kürzlich am 10. April 2017 stattfand. Der aktuelle Entwurf des Plans wird nun vom 13. September bis 14. Oktober 2024 öffentlich ausgelegt.
Während dieser Zeit können alle relevanten Dokumente, einschließlich Gutachten und umweltbezogene Stellungnahmen, online auf dem Serviceportal der Stadt Hamburg eingesehen werden. Ein besonderer Hinweis richtet sich dabei an Menschen ohne Internetzugang: Der Bebauungsplan-Entwurf kann auch vor Ort beim Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, direkt eingesehen werden.
Stellungnahmen und Datenschutz
Nachdem die Auslegungsfrist beginnt, haben die Bürger die Gelegenheit, ihre Meinung zu dem Bebauungsplan-Entwurf abzugeben, sei es schriftlich, mündlich oder online. Werden Einwendungen nicht fristgerecht eingereicht, könnten diese gemäß § 4 a Absatz 6 BauGB bei der endgültigen Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Ein wichtiger Punkt in diesem Verfahren ist der Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ausschließlich zum Zweck des Bebauungsplanverfahrens. Die Stadt stellt sicher, dass die Daten sicher und transparent behandelt werden, was für Bürger, die ihre Stellungnahmen einreichen möchten, von Bedeutung ist.
Während dieses gesamten Prozesses stehen den Bürgern die Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung während der Dienstzeiten für Rückfragen zur Verfügung. Ansprechpartner wie Herr Schulz und Herr Saeidimadani sind über Telefon und E-Mail erreichbar, um Informationen und Beratungen anzubieten.
Zusammengefasst wartet Wilhelmsburg mit einem bedeutenden Planungsschritt auf, der nicht nur neue Wohnungen mit sich bringt, sondern auch eine ganzheitliche städtebauliche Entwicklung, die sowohl sozial als auch ökologisch ausgerichtet ist. Der informative Prozess gewährleistet, dass die Stimme der Bürger Gehör findet und in die zukünftige Gestaltung des Stadtteils einfließt.