Manipulation des Wettbewerbs durch sinnlose Bestellungen und Retouren
Unternehmen, die ihre Mitbewerber durch sinnlose Bestellungen und Retouren belasten, können sich einer gerichtlichen Verfolgung aussetzen. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.04.2024 zeigt auf, dass diese Praktiken als sittenwidrige vorsätzliche Schädigung gewertet werden können (Az. 4 U 151/22).
Unerwünschte Folgen für Konkurrenten und Verbraucher
Im Zentrum des Gerichtsverfahrens standen zwei Mitarbeiter eines Matratzenanbieters, die sich auf fragwürdige Weise an einem Konkurrenten rächten. Durch zahlreiche Bestellungen von Matratzen und Matratzenauflagen und darauf folgende Retouren verursachten sie nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch negative Bewertungen. Dies führte zu einem Imageschaden und potenziellen Vertrauensverlust bei den Verbrauchern des betroffenen Konkurrenten.
Rechtliche Konsequenzen für den Verursacher
Der angegriffene Konkurrent reagierte prompt und mahnte den Matratzenanbieter ab. Dieser wurde für das Verhalten seiner Mitarbeiter haftbar gemacht, sowohl nach Wettbewerbsrecht als auch gemäß § 826 BGB für sittenwidrige vorsätzliche Schädigung. Trotz heftiger Gegenwehr seitens des Matratzenanbieters erging eine einstweilige Verfügung gegen ihn.
Oberlandesgericht bestätigt Urteil
Das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm ergab eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Die Richter sahen die sinnlosen Bestellungen und negativen Retouren als gezielte Schädigung des Konkurrenten an. Der Matratzenanbieter wurde zur Verantwortung gezogen, da er es versäumt hatte, angemessen auf das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter zu reagieren.
Das Urteil verdeutlicht, dass unrechtmäßige Methoden zur Beeinträchtigung von Mitbewerbern nicht toleriert werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Eine faire und ehrliche Geschäftspraxis ist essenziell für das Funktionieren eines gesunden Wettbewerbssystems.
– NAG