Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden: Das Vorkaufsrecht des Landkreises Göttingen für die Rhumequelle ist rechtswidrig! Diese spektakuläre Wende folgt auf die Klage eines Duderstädters, der 2020 das Grundstück mit der bekannten Karstquelle erworben hatte. Der Landkreis hatte das Vorkaufsrecht aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen ausgeübt, doch das Gericht stellte fest, dass der Entscheidungsprozess unzulänglich war und wichtige Vorgaben nicht eingehalten wurden.
Die Rhumequelle, eine der ergiebigsten Quellen Mitteleuropas, befindet sich im Naturschutzgebiet und war bislang im Besitz einer irischen Investorengruppe, die keine Pläne zur Nutzung realisierte. Das Gericht bemängelte, dass das Vorkaufsrecht nicht klar geregelt wurde und im Zweifel zugunsten beider Gemeinden – Rhumspringe und Herzberg – hätte ausgeübt werden müssen. Der Landkreis hat nun die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzulegen. Bleibt abzuwarten, wie es mit der spektakulären Quelle weitergeht, die seit über 20 Jahren in der Diskussion steht und ein beliebtes Ausflugsziel darstellt. Weitere Details zu diesem Fall gibt es hier.