Der geplante Klinikverbund zwischen Mannheim und Heidelberg könnte durch die kürzlich verabschiedete Krankenhausreform des Bundestages auf eine neue Bahn gelenkt werden. Diese Reform erlaubt es, Krankenhauszusammenschlüsse bis 2030 ohne kartellrechtliche Prüfung durchzuführen, solange das betroffene Bundesland zustimmt. Mannheims Oberbürgermeister Christian Specht sieht hierin eine große Chance für den angestrebten Verbund, der auch im nationalen Interesse sei, berichtet die Sprecherin des Wissenschaftsministeriums in Stuttgart.
Allerdings hat das Bundeskartellamt bereits im Juli gegen den Klinikverbund entschieden, da es mehr Nachteile für die Patienten als Vorteile befürchtet. Die Unikliniken Mannheim und Heidelberg haben gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt und haben bis Mitte Januar Zeit, ihre Argumente vor Gericht zu präsentieren. Sollte der Bundesrat am 22. November der Krankenhausreform zustimmen, könnte dies die Einsprüche des Kartellamts hinfällig machen. Andernfalls plant Baden-Württemberg, beim Bundeswirtschaftsminister eine Ministererlaubnis zu beantragen, die das Kartellamt überstimmen könnte, um den Verbund zu ermöglichen. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.tagesschau.de.