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Krankenhausreform: Kommt der Verbund Mannheim-Heidelberg trotz Kartellamt?

Die umstrittene Krankenhausreform in Baden-Württemberg könnte den geplanten Zusammenschluss der Unikliniken Mannheim und Heidelberg ermöglichen, trotz eines Verbots des Bundeskartellamts. Laut dem Wissenschaftsministerium in Stuttgart erlaubt eine Gesetzesänderung, die bis 2030 gilt, Krankenhausfusionen ohne kartellrechtliche Prüfung, sofern das Land zustimmt. Dies könnte die hochdefizitäre Universitätsklinik Mannheim retten und Vorteile in der Forschung sowie Gesundheitsversorgung versprechen.

Das Bundeskartellamt hatte jedoch gewarnt, dass die Nachteile für Patienten die möglichen Vorteile überwiegen. Die Unikliniken haben bereits Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Ursprünglich plante das Land, eine Ministererlaubnis beim Bundeswirtschaftsministerium zu beantragen, doch dieser Plan wird nun möglicherweise obsolet. Die Entscheidung darüber wird im Bundesrat am 22. November erwartet, wobei eine Verzögerung der Gesetzgebung dazu führen könnte, dass der Antrag auf Ministererlaubnis doch noch eingereicht wird. Details zu dieser Entwicklung finden sich hier.

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