Einbruch und Verwüstung: Wie eine Familie aus Heidenheim damit umgeht
Die Folgen des Einbruchs am zweiten Weihnachtsfeiertag letzten Jahres in einem Haus in der Heidenheimer Weststadt sind immer noch spürbar. Die psychischen Auswirkungen auf die betroffene Familie sind tiefgreifend, da der materielle Schaden von mehreren tausend Euro nur ein Aspekt des Geschehens ist. Der 29-jährige Täter, der in Handschellen und Fußfesseln vor Gericht erschien, wurde mit dem Einbruch konfrontiert, der das Leben der Familie komplett auf den Kopf gestellt hat.
Die Familie kehrte spät abends von einem Besuch bei Verwandten zurück und entdeckte das Chaos in ihrem Haus. Schränke waren durchwühlt, Gegenstände lagen verstreut, und der Einbrecher hatte sogar Nahrungsmittel aus dem Kühlschrank genommen. Der Vater berichtete vor Gericht von dem Schock und der Verzweiflung, die sie bei ihrer Rückkehr erlebten. Die gestohlenen Wertgegenstände und persönlichen Habseligkeiten hinterließen tiefe Wunden bei der Familie.
Der Einbrecher nutzte ein eingeschlagenes Fenster, um ins Haus einzudringen, und entkam über die Terrassentür. Die Polizei konnte Spuren sichern und den Täter wenig später festnehmen. Bei seiner Kontrolle fanden die Beamten gestohlene Kreditkarten in seinem Besitz, die er bei sich trug. Daraufhin erfolgte eine Durchsuchung seiner früheren Wohnung, in der weitere gestohlene Gegenstände sichergestellt wurden.
Ein Leben im Abstieg: Die Geschichte des 29-Jährigen
Der Angeklagte hatte bereits eine turbulente Vergangenheit mit Problemen mit Drogen und Alkohol. Seine soziale Situation war instabil, und das Gericht erfuhr, dass der junge Heidenheimer mehrmals wegen verschiedener Delikte vor Gericht stand. Trotz früherer Haftstrafen und Bewährungsauflagen konnte der Mann nicht von seinem kriminellen Verhalten ablassen. Dies führte zu einem weiteren Vorfall des Einbruchs, der seine bereits belastete Akte weiter verschlimmerte.
Der Staatsanwalt sah seine Befürchtungen bestätigt und zweifelte daran, ob der Angeklagte wirklich bereit sei, sein Leben zu ändern. Die Verteidigung betonte hingegen die schwere Suchterkrankung des Angeklagten und plädierte auf eine Haftstrafe in Kombination mit einer stationären Therapie als einzige Möglichkeit, ihm zu helfen.
Die letzte Chance auf Besserung
Das Urteil fiel schließlich zugunsten einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten aus. Zusätzlich wurden fünf Monate aus einer vorherigen Bewährungsstrafe hinzugefügt. Trotz bereits verbüßter Zeit in Untersuchungshaft hat der Mann noch einen langen Weg vor sich, um sein Leben zu ändern und seine Suchtprobleme zu bewältigen.
Der Richter appellierte dringend an den Angeklagten, die Haftzeit für eine intensive Therapie zu nutzen und betonte die Chance auf einen Neuanfang nach der Verbüßung seiner Strafe. Es bleibt zu hoffen, dass der 29-Jährige diese Gelegenheit nutzt und den Weg zur Besserung einschlägt.
– NAG