In einer groß angelegten Aktion hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls am vergangenen Donnerstag bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns überprüft. Diese konzertierte Aktion richtete sich vor allem an Betriebe, die oft gegen Mindestlohnvorschriften verstoßen, darunter Frisör- und Kosmetikgeschäfte sowie Gastronomiebetriebe. Insgesamt nahmen 54 Zöllnerinnen und Zöllner aus Heilbronn und Tauberbischofsheim an der Überprüfung teil, bei der 195 Personen befragt und über 40 Geschäftsunterlagen geprüft wurden.
Die ersten Ergebnisse der Prüfung zeigen alarmierende Missstände: Neun Strafverfahren wurden wegen Verdachts auf Mindestlohnverstöße und illegalen Aufenthalt eingeleitet, zusätzlich wurden 27 Ordnungswidrigkeitenverfahren gestartet. Diese Aktion war Teil einer der größten grenzüberschreitenden Prüfungen in der Europäischen Union, an der 21 Mitgliedstaaten beteiligt waren, und wurde von der Europäischen Arbeitsbehörde koordiniert. Die Prüfungen in Deutschland wurden von einer Delegation aus Lettland begleitet, um den Austausch von Informationen und Vorgehensweisen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zu fördern. Weitere Details zu den Ergebnissen sind zu erwarten, wenn die umfangreichen Nachermittlungen abgeschlossen sind. Mehr Informationen finden Sie in einem Bericht auf www.presseportal.de.