Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Heinsberg neue Grundsteuerhebesätze, die auf den aktuellen Gegebenheiten basieren. Der Stadtrat hat beschlossen, die Grundsteuerreform umzusetzen, um Grundstücke und Immobilien neu zu bewerten. Bürgermeister Kai Louis erklärte, dass der Anteil der Wohngrundstücke auf 74,87 Prozent steigen wird, während nicht wohnwirtschaftlich genutzte Flächen auf 25,13 Prozent sinken. Diese Veränderungen werden mithilfe differenzierter Hebesätze umgesetzt: Für Wohngrundstücke wird der neue Satz bei 490 Prozent und für Nichtwohngrundstücke bei 797 Prozent angesetzt.
Der bisherige Hebesatz von 500 Prozent für die Grundsteuer B wird somit abgeschafft. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Mieter und Eigentümer durch einen einheitlichen Steuersatz noch mehr belastet werden, insbesondere angesichts der steigenden Wohnnebenkosten. „Die differenzierten Hebesätze sind ein geeignetes Instrument, um die Gesamtbelastung der Wohngrundstücke auf dem bisherigen Niveau zu halten“, so Louis. Diese Reform ist notwendig, da das alte Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde.
Für detaillierte Informationen über die Auswirkungen der Grundsteuerreform in Heinsberg, siehe den Artikel auf www.aachener-zeitung.de.