Spaß mit fatalen Folgen: Die Gefahren des Springens in den Rhein-Herne-Kanal
Ein scheinbar harmloser Spaß kann tödliche Konsequenzen haben. Die Bundespolizei warnt erneut vor dem gefährlichen Trend, von Brücken aus in den Rhein-Herne-Kanal zu springen. Die lebensgefährlichen Risiken dieser Aktion sollten nicht unterschätzt werden.
Die Bundespolizei betont, dass das Springen von Brücken nicht nur lebensgefährlich ist, sondern auch zu schwerwiegenden Konsequenzen führen kann. Die modernen Züge, die lautlos heranfahren, können erst spät wahrgenommen werden, insbesondere abhängig von der Windrichtung. Das Risiko beim Klettern auf Bahnanlagen besteht in der gefährlichen Nähe zum Hochspannungsnetz mit einer Spannung von 15.000 Volt. Ein bloßes Berühren kann bereits einen Lichtbogen verursachen.
Die Gefahr, beim Sprung von einer Brücke auf unter der Wasseroberfläche treibende Gegenstände zu stoßen, wird oft unterschätzt. Dies birgt ein erhebliches Risiko für schwere Verletzungen oder gar den Tod. Zusätzlich zu den physischen Risiken drohen auch rechtliche Konsequenzen. Wer eine Zugnotbremsung verursacht, kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe belegt werden. Unbefugter Aufenthalt an Gleisen kann mit einem Bußgeld von bis zu 900 Euro belegt werden.
– NAG