Die gestiegene Bedeutung von Ombudsstellen in der Jugendhilfe ist ein positiver Trend, der sich nun auch in Hessen deutlich zeigt. Mit einer großzügigen Unterstützung von rund 350.000 Euro sorgt das Land dafür, dass der Verein Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte e.V. künftig die gesetzlichen Aufgaben zur ombudschaftlichen Beratung in der Jugendhilfe nach § 9b SGB VIII wahrnimmt.
Ein wichtiger Schritt für Kinder und Jugendliche
Diese Initiative ist essenziell, da sie den Zugang zu unabhängiger Beratung für Kinder, Jugendliche und deren Eltern erheblich erleichtert. Im Falle von Konflikten mit Trägern der Jugendhilfe erhalten die Betroffenen nun einen kompetenten Ansprechpartner, der ihre Interessen vertritt. „Die Ombudsstelle ist eine unparteiische und neutrale Begleitung“, betonen Vertreter des Landesheimrats. Sie leisten Unterstützung und hören zu, wenn andere es nicht tun.
Gesetzliche Regelungen und deren Umsetzung
Der Hintergrund für die Gründung und Förderung solcher Stellen ist das 2021 eingeführte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Dieses Gesetz legt fest, dass junge Menschen und ihre Familien in Konfliktsituationen eine Ombudsstelle zur Beratung und Vermittlung ansprechen können. Das Ministerium für Soziales und Integration in Hessen hat daraufhin ein Konzept entwickelt, das auf den Ergebnissen von Workshops und der Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren der Jugendhilfe basiert.
Künftige Entwicklungen und das bereits bestehende Angebot
Der Verein Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen e.V., der bereits seit 2012 aktiv ist, betreibt eine Beratungsstelle in Frankfurt. Hier können Ratsuchende nicht nur Hilfe in Form von Beratung, sondern auch Begleitung bei Gesprächen mit Jugendämtern in Anspruch nehmen. Die zusätzliche Förderung ab 2023 wird es ermöglichen, das Beratungsangebot weiter auszubauen und zu professionalisieren.
Stärkung der Rechte von Familien in der Jugendhilfe
Die Schaffung und Finanzierung dieser Ombudsstelle ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer stärkeren Wahrnehmung und Durchsetzung der Beteiligungsrechte von jungen Menschen und deren Familien. Ministerin Hofmann betont: „Durch die Ombudsstelle werden die Beteiligungsrechte von jungen Menschen und Eltern in der Jugendhilfe maßgeblich gestärkt.“ Mit diesem Ansatz wird eine vertrauensvolle und unterstützende Begleitung für die Betroffenen garantiert, die essenziell für die Entwicklung ihrer Rechte ist.
Insgesamt zeigt die Initiative des Landes Hessen, wie wichtig es ist, eine Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung zu schaffen, die unparteiisch und fachlich unabhängig agiert. Die Entwicklung dieser Einrichtungen kann als positives Beispiel für andere Bundesländer dienen, die ähnliche Herausforderungen in der Jugendhilfe zu bewältigen haben.