Neues Sicherheitsverfahren in Hessen
Ein sehr bedeutendes Sicherheitsverfahren wird derzeit gegen neun Angeklagte in der Außenstelle des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in Sossenheim, Wilhelm-Fay-Straße 20, Frankfurt am Main durchgeführt. Es handelt sich um ein Staatsschutzverfahren, bei dem den Angeklagten die Mitgliedschaft an einer inländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird.
Der Präsident des Oberlandesgerichts hat Maßnahmen getroffen, um die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten zu schützen. So wurde ein Verbot von Bildaufnahmen für den hinteren, eingegrenzten Außenbereich des Sitzungssaals der Außenstelle ausgesprochen. Dies bedeutet, dass der hintere, nicht öffentlich zugängliche Teil des Sitzungssaals nicht fotografiert werden darf. Deutliche Piktogramme an den Einfriedungen des Grundstücks zeigen den Bereich, der von diesem Verbot betroffen ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Verbot nicht für den öffentlich zugänglichen Außenbereich vor dem Eingang zur Leichtbauhalle gilt. Dies dient der Gewährleistung eines geregelten Ablaufs und des Schutzes der Privatsphäre der Angeklagten.
Dieses Sicherheitsverfahren, das unter dem Aktenzeichen 8 St 2/23 am Oberlandesgericht Frankfurt am Main geführt wird, zeigt die ernsthafte Auseinandersetzung mit möglichen Bedrohungen für die innere Sicherheit. Die genaue Prüfung und Verhandlung dieser Angelegenheit sind von großer Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes der Bürger vor extremistischen Aktivitäten.
– NAG