Usselner Schulleiterin Iris Niemeier in die wohlverdiente Pause verabschiedet
Hochsauerlandkreis – Die langjährige Schulleiterin der Grundschule Usseln, Iris Niemeier, wurde am Donnerstag in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Ihr Wirken an der Diemeltalschule wurde von Kollegium, Wegbegleitern und Schülern mit großer Dankbarkeit und Anerkennung honoriert.
Iris Niemeier hatte seit April 2016 die Schulleitung inne und kann auf insgesamt 18 Jahre an der Schule zurückblicken, davon auch Zeiten der kommissarischen Leitung. Ihre pädagogische Laufbahn begann sie im Oktober 1996 in Usseln, nachdem sie zuvor an der MPS Adorf unterrichtet hatte. Durch eine unerwartete Wendung in ihrer Studien- und Karriereplanung fand sie ihre Berufung in der Grundschullehre, was sich als Glücksfall für die Schule erwies, wie ihre Kollegin Christina Schlenger betonte.
Neben den klassischen Schulfächern war es Iris Niemeier wichtig, den Schülern Alltagswissen zu vermitteln, sie zur Bewegung in der Natur zu motivieren und den Leistungsgedanken zu fördern. Ihre Nachfolgerin Nina Paar würdigte sie als jene, die die Schule zu einem Ort des Lernens, der Kreativität und des Zusammenhalts gemacht hat. Auch ihr Mann Manfred, der sie in ihrem beruflichen Wirken unterstützte und aktiv ins Schulleben einbezogen war, erhielt großen Dank.
Die Schülerschaft bedachte ihre Schulleiterin mit einem emotionalen Abschiedslied und einem eigens inszenierten Theaterstück mit dem Titel „Ein Schultag mit Frau Niemeier“, das mit viel Applaus bedacht wurde. Die Schüler zeigten damit auf humorvolle Weise, wie sie den Schulalltag mit ihrer geschätzten Lehrerin erlebt haben.
Zum Abschied zitierte Michael Seim vom Schulamt eine Weisheit des Langlaufs: „It’s only cold if you are standing still“ – „Es ist nur kalt, wenn du stillstehst“. Eine Metapher, die angesichts des bewegten Lebenswegs von Iris Niemeier treffend erscheint.
Die Schule in Usseln verliert mit Iris Niemeier eine engagierte und geschätzte Leiterin, die Generationen von Schülern geprägt hat und nun ihren wohlverdienten Ruhestand antreten kann.
– NAG