In Hameln häufen sich die Anfragen im Rathaus: Grundstücksbesitzer sind verzweifelt, da die Laubberge vor ihren Häusern immer höher wachsen. Die Stadt macht jedoch unmissverständlich klar: Die Beseitigung des Laubs ist Sache der Anlieger, nicht der Stadt. Wer sich zurücklehnt und untätig bleibt, riskiert rechtliche Probleme, wenn jemand auf einem Laubhaufen ausrutscht. Die Straßenreinigungssatzung besagt eindeutig, dass Anlieger für die Reinigung von Gehwegen und Seitenstreifen verantwortlich sind.
Besitzer von Immobilien in Anliegerstraßen müssen den Bereich bis zur Straßenmitte säubern, während in stark befahrenen Straßen bis zur Gossenmitte gereinigt werden muss. Einzige Ausnahme bildet die Fußgängerzone, wo die Stadt reinigt und eine Gebühr erhebt. Die regelmäßige Pflege beschränkt sich nicht nur auf das Laub; auch der Winterdienst liegt in der Verantwortung der Anlieger, die Gehwege in einer Breite von 1,50 Metern von Schnee und Eis freihalten müssen. Bei Schnee sollten sie werktags bis 7 Uhr und an Sonn- sowie Feiertagen bis 9 Uhr streuen, sonst drohen Probleme.
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