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Urteil: Stadtwerke Jena müssen Kundentransparenz neu denken

Das Landgericht Gera hat am 16. Juli 2024 entschieden, dass die Stadtwerke Jena bei der Information über Preiserhöhungen und Vertragsänderungen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen haben, indem sie wichtige Details, wie das Sonderkündigungsrecht, im Kleingedruckten versteckten, was für Verbraucher erhebliche Folgen hinsichtlich der Transparenz und des Schutzes ihrer Rechte hat.

Im Jahr 2021 führte ein dramatischer Anstieg der Energiepreise zu zahlreichen Anpassungen in den Verträgen zwischen Energieanbietern und ihren Kunden. Die Stadtwerke Jena informierten ihre Kunden über diese bevorstehenden Änderungen, allerdings kam es zu gravierenden Mängeln in der Art und Weise, wie diese Informationen vermittelt wurden. Ein kürzlich gefälltes Urteil des Landgerichts Gera bestätigt nun die Bedenken des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv), die gegen die Stadtwerke Klage erhoben hatten.

Das Gericht stellte fest, dass wesentliche Informationen, insbesondere das Sonderkündigungsrecht, im Kleingedruckten fast versteckt waren. Dies machte es für Kunden schwierig, die relevanten Details zu finden. Diese Entscheidung folgt einer umfassenden Untersuchung, bei der der vzbv in den Jahren 2021 und 2022 mehr als 180 Schreiben von rund 70 Energieanbietern unter die Lupe nahm. Bei dieser Analyse entdeckten die Verbraucherschützer, dass viele Unternehmen ihren Informationspflichten nicht ausreichend nachkamen.

Eindeutige Informationspflichten für Energieanbieter

Besonders kritisch sah das Gericht, dass das Sonderkündigungsrecht lediglich auf der zweiten Seite eines Informationsschreibens in kleiner Schriftgröße plaziert war. Fabian Tief, der stellvertretende Referent des vzbv, machte deutlich, dass es von zentraler Bedeutung sei, Kunden klar und verständlich über Preiserhöhungen sowie die damit verbundenen Vertragsänderungen zu informieren. Transparenz ist hierbei nicht nur wünschenswert, sondern essenziell. Kunden haben das Recht, über alle relevanten Vertragsänderungen informiert zu werden, und zwar in einer klaren und deutlichen Form.

Die Stadtwerke Jena hatten auf die zunächst geäußerten Bedenken nicht reagiert und keine Unterlassungserklärung abgegeben, was zur rechtlichen Auseinandersetzung führte. Laut dem aktuellen Urteil wird deutlich, dass Unternehmen wie die Stadtwerke Jena verpflichtet sind, ihren Kunden umfassend und klar verständlich alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Informationen, die das Recht auf eine Vertragskündigung betreffen.

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen, nicht nur für die Stadtwerke Jena, sondern auch für andere Energieanbieter in Deutschland. Es sendet ein klares Signal an die Branche: Unternehmen müssen ihre Informationspflichten ernst nehmen. Verbraucherschutzorganisationen werden einen entscheidenden Einfluss bei der Durchsetzung dieser Standards spielen, indem sie Unternehmen zur Rechenschaft ziehen und auf Mängel hinweisen. Dadurch wird sichergestellt, dass Verbraucherrechte nicht nur theoretisch bestehen, sondern auch praktisch respektiert und umgesetzt werden.

Am 16. Juli 2024 wurde das Urteil erlassen, welches das Aktenzeichen 2 O 881/22 hat. Das Gericht hat damit nicht nur die Stadtwerke Jena in ihrer Informationspolitik in die Schranken gewiesen, sondern auch ein Beispiel gesetzt, das die Bedeutung von Transparenz im Umgang mit Kundeninformationen unterstreicht.

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