Karlsruhe

Bafög-Urteil: Bundesverfassungsgericht schränkt Ansprüche der Studierenden ein!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Studierende haben keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf höhere Bafög-Leistungen. Das Gericht stellte klar, dass aus dem Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum kein Anspruch auf staatliche Unterstützung für das Studium abgeleitet werden kann. Dies bedeutet, dass der Staat nicht verpflichtet ist, höhere Bafög-Sätze zu gewähren, selbst wenn dies das Studium für viele unmöglich machen könnte. Der aktuelle Bafög-Bedarf liegt somit weiterhin unter dem Grundbedarf anderer staatlicher Leistungen, was massive Kritik hervorruft.

Die Entscheidung folgt einer Klage einer Masterstudentin, die eine Erhöhung der Bafög-Grundpauschale für den Zeitraum von 2014 bis 2015 als verfassungswidrig ansah. Das Gericht wies dies zurück und betonte, dass die Verantwortung für die Bafög-Förderung beim Parlament liege. Bildungsexperten und Studierendenvertreter fordern nun dringende Reformen, um die Bafög-Sätze an die steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen. Der Druck auf die Politik, hier aktiv zu werden, bleibt hoch, während die Bundesregierung verspricht, das Bafög weiterhin zu stärken und regelmäßig zu überprüfen, um Bildungsgerechtigkeit zu gewährleisten. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier verfügbar.

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