Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht: Kein Anspruch auf höheres Bafög für Studierende!

Studierende haben keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine Erhöhung des Bafögs. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass aus dem Grundgesetz kein automatisches Recht auf staatliche Unterstützung für mittellose Hochschulzugangsberechtigte abgeleitet werden kann, um ein Studium zu ermöglichen. Der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen entfällt, wenn eine existenzsichernde Arbeit aufgenommen werden könnte, selbst wenn dies die Möglichkeit zu studieren einschränkt.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Frage, ob das Bafög für Studierende ausreichend ist, eine politische Angelegenheit ist und nicht vor Gericht geklärt werden kann. Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, verwies auf die Dringlichkeit, da der Bafög-Grundbedarf hinter den finanziellen Ansprüchen junger Menschen zurückbleibe. Aktuell beträgt der Förderungshöchstbetrag unter 1.000 Euro, und die Diskussion über die Bafög-Höhen bleibt ein zentrales Thema in der Politik. Im letzten Jahr wurde der Grundbedarfssatz um fünf Prozent auf 475 Euro erhöht, während der Höchstbetrag auf 992 Euro stieg, berichtet www.radiobielefeld.de.

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