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Gericht stoppt Antrag gegen Tempo-30-Schild in Pforzheim: Entscheidung gefallen!

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat den Eilantrag eines Antragstellers gegen ein Tempo-30-Schild in Pforzheim abgelehnt. Der Antragsteller wollte die Geschwindigkeitseinschränkung auf dem Abschnitt „Lindenstraße nach Einmündung Geigerstraße, stadtauswärts“ kippen und argumentierte, dass eine persönliche Betroffenheit nicht erforderlich sei und eine konkrete Lärmmessung gefordert würde. Doch die Kammer befand den Antrag als unzulässig und unbegründet, da der Antragsteller nicht nachweisen konnte, dass er an dieser Stelle am Verkehr teilnimmt.

Das Gericht stellte klar, dass der Lärmaktionsplan von 2020, der als Grundlage für die Tempo-30-Zonen dient, zur Verbesserung des Lärmschutzes dient und keine unmittelbaren Lärmmessungen erforderlich sind. Der angefochtene Straßenabschnitt liegt in einer Region, die bereits von Wohnbebauung umgeben ist, und die Stadt Pforzheim habe rechtmäßig gehandelt, um gefährliche Geschwindigkeitswechsel zu vermeiden. Der Beschluss ist nun rechtskräftig. Mehr Informationen zu dieser Entscheidung bietet www.rechtundpolitik.com.

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