Karlsruhe

Jugendlicher klettert auf Kesselwagen am Bahnhof Karlsruhe-Durlach: Polizei warnt vor Gefahren

Sicherheit auf Bahnanlagen gewährleisten: Verantwortungsvolles Verhalten

Ein Vorfall in der Nacht auf Samstag am Bahnhof Karlsruhe-Durlach hat erneut die Gefahren von leichtsinnigem Verhalten auf Bahnanlagen aufgezeigt. Ein 19-Jähriger wagte eine Mutprobe, indem er auf einen abgestellten Kesselwagen kletterte. Zum Glück griff ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG ein und verhinderte Schlimmeres.

Der junge Mann, Teil einer Gruppe von etwa zehn Personen, entfernte sich von seinen Freunden, überquerte unbefugt die Gleise und stieg auf den Waggon auf. Der Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG reagierte geistesgegenwärtig und brachte den 19-Jährigen sicher zurück auf den Boden.

Diese Vorfälle mahnen zur Vorsicht und zeigen die Notwendigkeit, das Betreten von abgestellten Zügen zu unterlassen. Die Oberleitungen führen 15.000 Volt Strom, und schon das Annähern unter 1,50 Metern kann tödliche Folgen haben. Bahnanlagen sind keine Spielplätze und sollten stets mit Respekt behandelt werden.

Die Bundespolizei warnt wiederholt vor solchen riskanten Aktionen und gibt auf ihrer Website hilfreiche Tipps zum richtigen Verhalten auf Bahnanlagen. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Einzelnen, sich bewusst zu machen, dass Sicherheit an erster Stelle steht und leichtsinnige Mutproben nicht nur das eigene Leben, sondern auch das von anderen gefährden können.

Es bleibt zu hoffen, dass durch Aufklärung und Sensibilisierung solche Zwischenfälle in Zukunft vermieden werden können. Jeder trägt die Verantwortung, einen sicheren Umgang mit der Bahninfrastruktur zu gewährleisten.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe sowie die Deutsche Bahn AG gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Manuel Jung
Telefon: 0721 12016 107
E-Mail: pressestelle.karlsruhe@polizei.bund.de

Ursprünglicher Inhalt der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell

NAG

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