Die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung ist für viele Menschen eine jährliche Herausforderung. Besonders relevant wird dies im Jahr 2024, da die Abgabefrist für das Steuerjahr 2023 am 31. August 2024 endet. Da dieser Tag jedoch auf einen Samstag fällt, besteht eine kleine Erleichterung, da die Frist bis zum 2. September 2024 verlängert wird. Doch wer ist eigentlich zur Abgabe verpflichtet und warum ist es wichtig, dies rechtzeitig zu tun?
Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung
Nach Aussage von Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland muss jeder, der Einkünfte jenseits eines Arbeitslohns erzielt, eine Steuererklärung einreichen. Dazu zählen unter anderem Renten, Mieteinnahmen oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Ruheständler sind nur dann abgabepflichtig, wenn ihre Renten nach Abzug von Freibeträgen den steuerfreien Grundfreibetrag von 10.908 Euro übersteigt.
Auch Arbeitnehmer können betroffen sein, besonders wenn sie hohe Werbungskosten geltend machen oder sich für bestimmte Steuerklassen entscheiden – insbesondere die Kombinationen 3 und 5 oder 4 mit Faktor. Zudem müssen Arbeitnehmer, die Kapitalerträge oder Vermietungseinkünfte von über 410 Euro haben, ebenfalls aktiv werden.
Schwerpunkte für verschiedene Personengruppen
Zusätzlich sind Beschäftigte, die von mehreren Arbeitgebern Löhne erhalten, und diejenigen, die Abfindungen in Anspruch genommen haben, zur Abgabe verpflichtet. Bei einer erhaltenen Abfindung kommt meist die sogenannte Fünftelregelung zur Anwendung, was ebenfalls eine Erklärung notwendig macht. Diese Regelung zielt darauf ab, die Steuerlast über mehrere Jahre hinweg zu strecken.
Folgen einer Versäumnis
Die rechtzeitige Einreichung der Steuererklärung ist entscheidend. Bei Versäumnis droht Steuerzahlern ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat, was sich finanziell stark summieren kann. Diese Regelung zielt darauf ab, die Bürger zur pünktlichen Abgabe zu animieren, um die Verwaltungsprozesse effizient zu halten.
Für Freiwillige gilt eine andere Regelung
Für diejenigen, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, sondern freiwillig eine Erklärung einreichen möchten, besteht eine erweiterte Frist. Solche Erklärungen können bis zu vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr eingereicht werden. Das bedeutet, dass Steuerzahler bis Ende 2024 Steuererklärungen aus dem Jahr 2020 und den Folgejahren einreichen können.
Abschließend lässt sich sagen, dass die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung nicht nur eine gesetzliche Pflicht ist, sondern auch mit finanziellen Konsequenzen verbunden sein kann. Es ist entscheidend, sich frühzeitig mit den eigenen steuerlichen Verpflichtungen auseinanderzusetzen, um etwaige Versäumnisse und die damit verbundenen Strafen zu vermeiden. Steuerzahler sollten sich gegebenenfalls auch Unterstützung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein suchen.
– NAG