Neue Möglichkeiten für Tempo-30-Zonen in hessischen Gemeinden
Die jüngsten Änderungen im Straßenverkehrsgesetz haben positive Reaktionen bei den hessischen Gemeinden hervorgerufen, insbesondere in Bezug auf die Einrichtung von Tempo-30-Zonen. Die Städte und Kommunen begrüßen die Flexibilisierung, sehen jedoch noch Raum für weitere Entwicklungen. Die Reform stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar, aber die Vereinigungen wünschen sich mehr Autonomie, um entscheiden zu können, wann und wo ein Tempolimit sinnvoll ist.
Die neuen Regelungen ermöglichen es nun, Tempo-30-Zonen nicht nur in Nebenstraßen, sondern auch an Anschlussstraßen einzurichten. Dies betrifft insbesondere Straßen in der Nähe von Spielplätzen und stark frequentierten Schulstraßen. Durch flexiblere Schließung von Lücken zwischen den Zonen soll der Verkehrsfluss verbessert werden. Statt bisher 300 Metern, können diese Lücken nun bis zu 500 Metern umfassen.
Die Gemeinden erwarten eine intensivere Nutzung dieser neuen Freiheiten, um die Verkehrssicherheit und Lebensqualität vor Ort zu steigern. Insbesondere in ländlichen Gebieten sollen die Erweiterungen von Tempo-30-Zonen und Fußgängerüberwegen genutzt werden, um die Verkehrssituation zu verbessern.
Marburg und Darmstadt, Teil des Bündnisses „Lebenswerte Städte und Gemeinden“, freuen sich über die Reform und erhoffen sich vereinfachte Planungsprozesse. Die Stadt Darmstadt betont, dass die Luftqualität schon lange im Fokus steht und die Reform dazu beitragen soll, Hürden abzubauen und eine umweltfreundlichere Stadt zu schaffen, immer unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit.
Obwohl die Reform insgesamt positiv bewertet wird, zeigt sich Kassel vorsichtig und hält konkrete Vorschläge noch zurück. Die Stadt Gießen betont die gewünschte gemeinsame Gestaltungsfreiheit, sieht jedoch auch positive Aspekte, wie die Lockerung der Anforderungen an Fußgängerbrücken. Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und welche konkreten Verbesserungen sie vor Ort bringen werden.
– NAG