Richter kippen Bebauungsplan in Nidda
Das Verwaltungsgericht in Kassel hat den Bebauungsplan für den Gewerbe- und Industriepark in Nidda als unzulässig erklärt. Die Entscheidung fiel nach einer Klage des Anwohners Gerhard Wolf.
Neuplanung im Industriepark
Die Richter bemängelten, dass die Stadt Nidda in dem Plan Gewerbeflächen in ein Mischgebiet umdeklariert hatte, obwohl eine Durchmischung aus Platzgründen nicht möglich war. Der Anwalt der Klägerseite vermutet strategische Gründe hinter dieser Entscheidung.
Bürgerinitiative kämpft für Lebensqualität
Die Anwohner hatten sich bereits vor Jahren zusammengeschlossen und die Bürgerinitiative Binle gegründet, um gegen die intensivere Nutzung der Gewerbe- und Industrieflächen zu protestieren. Sie befürchten eine Beeinträchtigung des Trinkwasserbrunnens und des Naturgebiets in der Nidda-Aue.
Umweltbewusstsein und Bürgerbeteiligung
Das Gerichtsurteil bestätigte die Argumente der Bürgerinitiative und forderte eine transparentere Prüfung der zu erwartenden Immissionen und Verkehrsbelastung. Gerhard Wolf zeigte sich erleichtert über den Ausgang des Verfahrens und appellierte an die Bürger, sich weiter für die Umwelt und die Lebensqualität in Nidda einzusetzen.
Stadtverwaltung berät über weitere Schritte
Bürgermeister Thorsten Eberhard erklärte, dass die Stadtverwaltung das Urteil akzeptiere und über weitere Schritte beraten werde. Die Möglichkeit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht besteht noch, jedoch wurde eine Revision nicht zugelassen.
– NAG