Skandal um diskriminierende Chatverläufe erschüttert Kempten
Ein brisanter Fall von Chatverläufen sorgt derzeit für Aufsehen im beschaulichen Kempten. Ein 50-jähriger Mann hat Bilder mit diskriminierenden Inhalten an Arbeitskollegen verschickt, die aufgrund von Hautfarbe und Behinderung beleidigend waren. Vor dem Amtsgericht Kempten musste er sich nun wegen der Verbreitung solcher Bilder verantworten.
Der Fall vor Gericht
Der Angeklagte versuchte sich zwar von einer „rechten Gesinnung“ zu distanzieren, jedoch konnte er nicht bestreiten, dass er wiederholt Bilder mit Bezug auf Adolf Hitler, der NSDAP und abfälligen Kommentaren über die katholische Kirche, Menschen mit Behinderung und anderer Hautfarbe an seine Kollegen schickte. Diese Aktionen führten zu einer Geldstrafe von insgesamt 9900 Euro, obwohl er zuvor nicht vorbestraft war.
Die Verteidigung des Angeklagten
Der Verteidiger des Mannes bezeichnete die Vorfälle als „schwarzen Humor“, der jedoch die Grenzen des moralischen Anstands überschritten habe. Er zweifelte daran, ob die Handlungen seines Mandanten tatsächlich unter den Tatbestand der Volksverhetzung fallen würden. Der Angeklagte betonte, dass er die Bilder nur aus dem Internet heruntergeladen und an einen kleinen Personenkreis weitergeleitet habe.
Ein Urteil mit Konsequenzen
Das Gericht stellte jedoch klar, dass die Verbreitung solcher Bilder den öffentlichen Frieden stört und somit unter Paragraf 130 des Strafgesetzbuches fällt. Die Polizei beschlagnahmte sein Smartphone, auf dem hunderte ähnlicher Collagen gefunden wurden. Trotz persönlicher Umstände, wie der finanziellen Unterstützung seiner pflegebedürftigen Großeltern, senkte das Gericht die Geldstrafe aufgrund der Schwere der Vorwürfe nicht wesentlich ab. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil und betonte, dass Unwissenheit keine Entschuldigung für sein Verhalten sei.
– NAG