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Neue Jagdzeiten für Gänse: Landwirtschaft in Schleswig-Holstein entlasten

Schleswig-Holstein weitet ab dem 1. August 2024 die Jagdzeiten für Grau-, Kanada- und Nilgänse vom 16. Juli bis zum 31. Januar aus, um landwirtschaftliche Fraßschäden zu reduzieren und den Interessen der Landwirte Rechnung zu tragen, während auch die Jagdzeit für Nonnengänse auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar eingeschränkt wird.

Erweiterung der Jagdzeiten: Eine Antwort auf agrarische Herausforderungen in Schleswig-Holstein

Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). Schleswig-Holstein steht in einem ständigen Spannungsfeld zwischen Artenschutz und den Interessen der Landwirte. Um den Schäden, die durch Gänse an landwirtschaftlichen Flächen entstehen, wirksam zu begegnen, hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) entschieden, die Jagdzeiten für bestimmte Gänsearten zu verlängern. Diese Maßnahme, die am 1. August 2024 in Kraft tritt, erlaubt es, Grau-, Kanada- und Nilgänse einheitlich vom 16. Juli bis zum 31. Januar zu bejagen.

Gänse als Schädlinge: Ein wachsendes Problem für die Landwirtschaft

Die invasive Vermehrung von Gänsen hat insbesondere an der Westküste und auf den norddeutschen Inseln massive Fraßschäden an landwirtschaftlichen Kulturen zur Folge. Landwirtschaftsminister Werner Schwarz weist darauf hin, dass Gänsefraß und deren Kot die existenzielle Sicherheit der Landwirte gefährden können. Mit der neuen Regelung wird versucht, einen gerechten Ausgleich zwischen dem Schutz dieser Vogelarten und der Erhaltung der Kulturlandschaft zu finden.

Anpassungen für spezifische Arten: Nonnengans unter besonderer Beobachtung

Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Nonnengans, deren Jagdzeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar gilt, allerdings nur zur Vergrämung, um Schäden zu verhindern. Diese Vogelart fällt unter strenge Schutzrichtlinien, sodass die Bejagung nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen kann. Es wird darauf geachtet, dass Landwirte, die sich zur Duldung von Gänsen verpflichtet haben, von dieser Regelung ausgenommen sind, ebenso wie Flächen in Vogelschutzgebieten. Diese restriktiven Maßnahmen sind notwendig, da die Rastpopulation der Nonnengans in Schleswig-Holstein in den letzten Jahrzehnten erheblich gewachsen ist.

Mechanismen der Schadensabwehr: Jagd als unterstützende Maßnahme

„Die Jagd kann nur eine lenkende Wirkung entfalten“, so Schwarz. Während die allgemeine Jagdzeit für verschiedene Gänsearten ausgeweitet wurde, bleiben substantielle Eingriffe in die Nonnengans-Population ausgeschlossen. Die Jagd dient hier als ein zusätzliches Instrument, um die Landwirte zu entlasten, gepaart mit bestehenden Entschädigungszahlungen, die bereits zur Minderung der Gänschäden angeboten werden.

Erweiterung der Maßnahmen: Auch andere Tierarten betroffen

Die novellierte Regelung betrifft nicht nur Gänse, sondern auch die Jagdzeiten auf Dachse und Nutria. Diese Arten dürfen ganzjährig an Deichanlagen und Warften bejagt werden, da ihre Wühltätigkeit den Hochwasserschutz gefährdet. Dies unterstreicht, wie wichtig die Anpassung von Jagdzeiten auch im Hinblick auf den Schutz von landwirtschaftlichen Flächen und die Infrastruktur ist.

Fazit: Verantwortung für die landwirtschaftliche Zukunft

Die Erweiterung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein reflektiert die wachsenden Herausforderungen, mit denen die Landwirtschaft konfrontiert ist. Durch verantwortungsvolle Regelungen sollen Landwirte unterstützt werden, während gleichzeitig den Belangen des Artenschutzes Rechnung getragen wird. Letztlich zielt die Initiative darauf ab, ein Gleichgewicht zu schaffen, das sowohl der Natur als auch der landwirtschaftlichen Produktion gerecht wird.

NAG

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