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Schleswig-Holstein streicht Förderung für Opferhilfe: Ein Skandal?

In Schleswig-Holstein wird die kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung für Frauen, die Stalking oder häusliche Gewalt erfahren haben, im kommenden Jahr gestrichen. Bisher stellte das Land dafür jährlich 95.000 Euro bereit, doch im neuen Haushaltsentwurf für 2025 hat das Justizministerium diese Mittel gekürzt. Andrea Langmaack vom Frauennotruf Kiel zeigt sich entsetzt über diese Entscheidung: „Hier wird etwas, das gut funktioniert, weggespart und so eine neue Lücke geschaffen.“ Auch Lena Mußlick vom Landesverband Frauenberatung kritisiert, dass dies im Widerspruch zur Umsetzung der Istanbul-Konvention steht, die solche Unterstützungsangebote als staatliche Pflicht festlegt.

Die Entscheidung betrifft vor allem Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking, die oft nicht unter die bundesgesetzlichen Regelungen fallen. Im vergangenen Jahr erhielten die Träger im Land 564 Anfragen, von denen 102 unter die gestrichenen freiwilligen Leistungen fielen. Langmaack warnt, dass viele Betroffene ohne diese Unterstützung nicht in der Lage sind, vor Gericht auszusagen, was die Strafverfolgung gefährden könnte. Das Justizministerium betont, dass die gesetzlich vorgeschriebene Prozessbegleitung weiterhin gewährleistet bleibt, verweist jedoch auf die Notwendigkeit, die Mittel aufgrund der Haushaltslage zu streichen. Ob und wann der Bund plant, die psychosoziale Prozessbegleitung auszubauen, bleibt unklar. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

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