Investitionen in die Region: Neue Impulse für den Landkreis Kitzingen
Die neun Städte und Gemeinden im Landkreis Kitzingen können sich über eine Förderung in Höhe von insgesamt 4,8 Millionen Euro freuen. Diese Mittel stammen aus den Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen „Sozialer Zusammenhalt“ und „Lebendige Zentren“ und sollen zahlreiche Projekte zur Aufwertung und Gestaltung der Region unterstützen.
Vielfältige Vorhaben in den einzelnen Gemeinden
Die Stadt Kitzingen erhält beispielsweise 402.000 Euro aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ für die Neugestaltung der Breslauer Straße und ein Grünflächenkonzept in der Kitzinger Siedlung. In Mainstockheim wird mit dem Fördergeld ein Gestaltungskonzept für das Mainvorland entwickelt.
Im Rahmen des Programms „Lebendige Zentren“ profitieren Dettelbach und weitere Städte von finanzieller Unterstützung. So erhält Dettelbach 904.000 Euro für die Sanierung von öffentlichen Plätzen und Gebäuden wie dem Markt- und Bachhaus. Auch Iphofen plant mit 600.000 Euro unter anderem die Umsetzung eines Beschilderungskonzepts in der Altstadt und den Bau eines Entlastungsparkplatzes.
Regionale Identität und Erhaltung von Kulturgut
Die Gemeinde Mainbernheim kann mit über einer Million Euro diverse Maßnahmen umsetzen, darunter die Neugestaltung des Stadteingangs Nord und die Schaffung neuer Freiflächen. Sowohl in Sulzfeld als auch in Mönchsondheim werden mit den Fördergeldern historische Gebäude wie der Gefängnisturm und die Kirchenburg saniert.
Nachhaltige Entwicklung dank staatlicher Fördermittel
Insgesamt stehen in diesem Jahr landesweit 198 Millionen Euro an Fördergeldern für die Städtebauförderung zur Verfügung. Diese Investitionen dienen nicht nur der infrastrukturellen Aufwertung, sondern zeigen auch das Engagement des Freistaats Bayern für die nachhaltige Entwicklung seiner Regionen. Der Landkreis Kitzingen profitiert von diesen Förderprogrammen durch die Realisierung von Projekten, die das kulturelle Erbe bewahren und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger verbessern.
– NAG