Prozess in Koblenz: Ex-Neonazi freigesprochen von Mord-Beihilfe
Heute wurde am Oberlandesgericht in Koblenz der 55-jährige ehemalige Neonazi-Chef Peter St. freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, seinen Freund Peter S. dazu angestiftet zu haben, vor 33 Jahren einen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis zu verüben. Das Gericht entschied, dass ihm keine „psychische Beihilfe“ nachgewiesen werden konnte.
Ein historischer Fall von Neonazi-Gewalt
Der Fall sorgte für großes Aufsehen, da der Brandanschlag im Jahr 1991, bei dem der Asylbewerber Samuel Yeboah aus Ghana ums Leben kam, lange Zeit ungelöst blieb. Die Polizei hatte die Ermittlungen damals eingestellt, was zu späteren Entschuldigungen für die mangelhafte Arbeit führte.
Der Prozess gegen Peter St. kam ins Rollen, nachdem ein Aussteiger aus der Neonazi-Szene behauptete, dass es ein Treffen gab, bei dem St. geäußert haben soll, dass „hier etwas brennen sollte“. Diese Aussage bildete die Grundlage für die Anklage wegen Mord-Beihilfe.
Uneinigkeit über das Urteil
Während die Verteidigung auf einen Freispruch plädierte, forderte die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Letzten Endes entschied das Gericht, dass die Beweise für eine direkte Beteiligung an der Tat nicht ausreichten, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.
Dieser Prozess wirft ein Licht auf die Dunkelheit der Neonazi-Gewalt in Deutschland und zeigt, wie lange die Auswirkungen solcher Taten spürbar sind. Obwohl Peter St. nun freigesprochen wurde, bleibt die Erinnerung an Samuel Yeboah und die Frage nach Gerechtigkeit bestehen.
– NAG