Mieter, aufgepasst! Wer seine Nebenkosten nicht pünktlich zahlt, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen. Bei Zahlungsrückständen von mehr als zwei Monatsmieten kann eine fristlose Kündigung die Folge sein, warnen die Experten des Mietervereins Köln. Es ist entscheidend, welche Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt sind, denn nur diese dürfen abgerechnet werden. Heizkosten, Wassergebühren und Abfallbeseitigung gehören dazu, jedoch sind Kosten wie Reparaturen und Hausverwaltung nicht abzugsfähig, so die Ausführungen von Finanzexperte Tenhagen.
Doch es wird komplizierter: Heizkosten werden nach einem festgelegten Verteilerschlüssel abgerechnet – meist 30 Prozent nach Wohnfläche und 70 Prozent nach Verbrauch. Damit sollten Mieter auch die Quadratmeterzahl ihrer Wohnung überprüfen, um mögliche Überzahlungen zu vermeiden. Diese wertvollen Informationen bieten einen klaren Überblick über das, was erlaubt ist und was nicht, und sind unerlässlich, um in der Mietlandschaft nicht auf die Nase zu fallen. Erfahren Sie mehr über die genauen Regelungen und was Sie dabei beachten müssen, um teure Fehler zu vermeiden bei www.mdr.de.