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Mieter in Köln: So vermeiden Sie die fristlose Kündigung!

Mieter, aufgepasst! Wer seine Nebenkosten nicht zahlt, gefährdet sein Zuhause. Laut dem Mieterverein Köln ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn mehr als eine Monatsmiete an zwei aufeinander folgenden Terminen aussteht oder insgesamt mehr als zwei Monatsmieten nicht gezahlt werden. Diese strengen Regeln können das Mietverhältnis schnell kippen.

Doch was darf überhaupt abgerechnet werden? Finanzexperte Tenhagen erklärt, dass nur die Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt werden dürfen. Dazu gehören Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr und weitere Betriebskosten. Wichtig: Reparaturkosten, Hausverwaltung und Kontogebühren fallen nicht darunter. Mietrechtsexpertin Claudia Neumerkel weist darauf hin, dass Heizkosten im Verhältnis zum Verbrauch und der Wohnfläche abgerechnet werden, wobei maximal 50 Prozent der Kosten nach Wohnfläche verteilt werden dürfen. Nutzer sollten ihre Verbrauchswerte regelmäßig überprüfen, um sicherzugehen, dass die Abrechnung korrekt ist.

Für detaillierte Informationen zu den Regelungen der Nebenkostenabrechnung, siehe www.mdr.de.

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