Nochmal Glück gehabt: Festgenommener kann freiheitserlösenden Betrag zahlen
Ein junger Mann, 21 Jahre alt, wurde am Samstag am Hauptbahnhof Stendal von der Bundespolizei kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl des Amtsgerichtes Halle (Saale) vorlag. Der georgische Staatsangehörige hatte im Januar dieses Jahres einen Bußgeldbescheid in Höhe von 55 Euro erhalten, den er jedoch nicht beglich. Auch der Tag Jugendarrest, der als Alternative angeboten wurde, wurde nicht angetreten. Aus diesem Grund wurde im April 2024 der Haftbefehl gegen den jungen Mann erlassen.
Nach der Festnahme durch die Bundespolizei konnte der 21-Jährige die geforderte Geldsumme begleichen und somit als freier Mann die Polizeidienststelle verlassen. Die Beamten informierten die zuständige Behörde über den Vorfall und die erfolgte Zahlung.
Dieser glückliche Ausgang zeigt, wie wichtig es ist, rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, um ernsthafte Konsequenzen wie Haft zu vermeiden. Es ist ratsam, Bußgelder und andere Strafen fristgerecht zu bezahlen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
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Quelle: Bundespolizeiinspektion Magdeburg, übermittelt durch news aktuell
– NAG